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Westfälische Kirche passt ihre Ordnung der Praxis an

Abendmahl für alle Getauften, auch mit Traubensaft

MedienInfo: Synode aktuell Nr. 9
 

In der Evangelischen Kirche von Westfalen können in Zukunft offiziell alle getauften Kinder am Abendmahl teilnehmen.

„Das entspricht unserem Selbstverständnis als offene und einladende Kirche“, sagt dazu Michael Krause, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses. Außerdem kann das Abendmahl auch mit Traubensaft gefeiert werden. Entsprechende Änderungen der Kirchenordnung hat die Synode am Mittwoch (20.11.) beschlossen. Gemeinden können nun entweder nur mit Wein, mit Wein und Saft oder nur mit Traubensaft das Abendmahl feiern. Damit wurde die Ordnung der vielfachen Praxis in den Gemeinden angepasst.

Schon jetzt sind in vielen Kirchengemeinden auch kleine Kinder zum Abendmahl eingeladen. Traditionell war dies erst nach der Konfirmation der Fall. „Durch den gemeinsamen Gang zum Abendmahl können nun alle getauften Kinder erfahren, dass sie genauso zu Christus gehören wie die Älteren“, so Landeskirchenrat Dr. Vicco von Bülow. Die Kinder sollen sich vorbereitend mit dem Abendmahl beschäftigen. Das Presbyterium hat als Gemeindeleitung die Aufgabe, für die notwendige Hinführung der Kinder zu sorgen.

Um bestimmte Personengruppen wie Kinder oder Alkoholkranke nicht auszuschließen, enthält der Abendmahlskelch in vielen Gemeinden schon lange Traubensaft statt Wein. Das gilt auch in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen, wo Alkohol aus medizinischen Gründen nicht in Frage kommt. Der Wein soll aber seine traditionelle Bedeutung nicht verlieren und kann dem Abendmahl einen festlichen Charakter verleihen.

Hintergrund:

Im Abendmahl feiern Christinnen und Christen die Gemeinschaft mit Jesus Christus und die Gemeinschaft untereinander. Sie kommen zusammen und teilen miteinander Brot und Kelch. So feiern sie, dass Jesus Christus auferstanden ist und bei ihnen ist. Viele Christinnen und Christen erleben in dieser Weise das Abendmahl als Stärkung für ihren Lebens- und Glaubensweg.

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