Praxisleitfaden für die ökumenische Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern
„Und wenn wir alle zusammenziehen?“
Angesichts der Fortschritte in der Ökumene und sinkender Mitgliederzahlen rufen die drei evangelischen Landeskirchen und fünf katholischen (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen ihre Gemeinden zu stärkerer Zusammenarbeit auf.
„Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel eines Praxisleitfadens, in dem ein abgestimmtes Vorgehen bei der Aufgabe pastoraler Immobilien und die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus steht.
In der jetzt gemeinsam veröffentlichten Broschüre geht es nicht nur um evangelische und römisch-katholische Christen, sondern um die gesamte Breite der Ökumene – also zum Beispiel auch um freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden. Der Leitfaden beschreibt, dass beide großen Kirchen kleiner werden und deshalb auch ihren Gebäude-Bestand reduzieren. Vor diesem Hintergrund lädt Präses Annette Kurschus zusammen mit den weiteren Verantwortlichen der NRW-Bistümer und -Landeskirchen dazu ein, „diesen Prozess in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten“. Sie ermuntern: „Suchen Sie bei anstehenden Veränderungen frühzeitig den Kontakt zu den Nachbargemeinden der jeweils anderen Konfessionen und stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab“. Und Landeskirchenrat Dr. Albrecht Philipps, Ökumenedezernent der westfälischen Landeskirche ergänzt: „Prüfen Sie, ob die gemeinsame Nutzung einer Kirche oder eines Gemeindehauses die Möglichkeit bietet, ökumenisch gemeinsam im Stadtteil präsent zu bleiben, Gottesdienste vor Ort zu feiern und kirchliche Angebote dezentral fortzuführen.“
Diese Einladung untermauert der Leitfaden mit zahlreichen Hinweisen und konkreten Tipps: Was ist für evangelische Gläubige im Kirchenraum wichtig? Und was für katholische? Muss eine Kirche für die Nutzung durch andere Konfessionen umgebaut werden? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es durch katholische Bistümer oder evangelische Landeskirchen? Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um die gemeinsame Nutzung von Gemeinde-Gebäuden gibt die Broschüre Antworten. Dabei betonen die Ökumene-Fachleute der Bistümer und Landeskirchen, dass es „keine Einsparung ohne Kirchenentwicklung“ geben könne, aber auch „keine Kirchenentwicklung ohne Einsparung“.
Der Praxisleitfaden ist nicht der erste Appell der beiden großen Kirchen an ihre Gemeinden, stärker zusammenzuarbeiten: 2017, im Jahr des Reformationsjubiläums, hatten mehrere Bistümer und Landeskirchen in NRW bereits Aufrufe veröffentlicht, die ein engeres ökumenisches Miteinander empfehlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung.
Der Praxisleitfaden wird in den nächsten Tagen an die Kirchenkreise verschickt. Weitere Einzelexemplare können im Landeskirchenamt (marion.flagmeier-korte@ekvw.de) kostenlos bestellt werden. Außerdem steht die pdf-Datei zum Download bereit.