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Kirchenleitung beschließt das Stellungnahmeverfahren des KGLEGs

Erprobung neuer Wege zur Gemeindeleitung

Ein besonderes Gesetzgebungsvorhaben mit einem langen Namen geht nun ins Stellungnahmeverfahren: Das Kirchengemeindeleitungserprobungsgesetz, abgekürzt KGLEG (gesprochen: K-G-LEG). Es bietet Kirchengemeinden an, etwas Neues auszuprobieren.

Eine überschaubare Anzahl von freiwilligen Kirchengemeinden wird dann von einer „Gemeindeleitung“ geführt. Die Gemeindeleitung ist etwas schlanker und deutlich flexibler strukturiert als das bisherige Leitungsorgan, das Presbyterium. Es soll eine aktive Erprobung stattfinden, bei der alle Beteiligten laufend reflektieren, ob das neue Leitungsformat bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen eine Hilfe ist.

Neue Wege werden auch beim Stellungnahmeverfahren selbst gegangen. Neben bekannten, schriftlichen Rückmeldungen ist bei mehr als zehn Online-Gesprächsterminen die Möglichkeit gegeben, sich unmittelbar und direkt auszutauschen.

Das Erprobungsgesetz soll der Landessynode im Herbst 2024 vorgelegt werden.

In den FAQ werden die wichtigsten Antworten auf die brennendsten Fragen beantwortet.

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Datum: 29.02.2024