Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen

Kirchliche Gerichtsbarkeit

Die Verwaltungskammer der EKvW ist ab sofort (5. Juli 2023) über das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo) erreichbar. Für innerkirchliche „professionelle Anwender“ gilt dieses ab dem 1. Juni 2023 sogar verpflichtend. Erläuterungen dazu finden Sie unten.

 

Verwaltungsgerichtsbarkeit der EKvW

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann die evangelische Kirche eigene Kirchengerichte einrichten sowie die hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Die Verwaltungskammer

Die Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) verfügt mit der Verwaltungskammer über ein eigenes Verwaltungsgericht des ersten Rechtszuges. Die Verwaltungskammer hat ihren Sitz im Landeskirchenamt Bielefeld, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld. (Schriftsätze sind an diese Adresse zu richten.)

Die mündlichen Verhandlungen der Verwaltungskammer finden in der Regel an ihrem Sitz in Bielefeld statt. Sie sind öffentlich. Bereits ergangene Entscheidungen sind auf der Webseite Kirchenrecht Westfalen einzusehen.

Für die Bildung und Arbeit der Verwaltungskammer gelten dasVerwaltungsgerichtsgesetz der EKD – VwGG.EKD und dasAusführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD – AGVwGG.EKD.

Der Instanzenzug

Das Verwaltungsgericht für den Revisionsrechtszug ist der Verwaltungsgerichtshof der EKD. Die Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofs der EKD nimmt der Kirchengerichtshof der EKD wahr.

Die Mitglieder der Verwaltungskammer

Die durch die EKvW zu bestellenden Mitglieder der Verwaltungskammer werden von der Landessynode nach Artikel 121 Kirchenordnung gewählt. Die Namen der Mitglieder der Verwaltungskammer einschließlich Stellvertretung werden im Kirchlichen Amtsblatt der EKvW bekannt gegeben. Für die am 1.1.2023 beginnende neue sechsjährige Amtszeit der Verwaltungskammer erfolgte dies im Kirchlichen Amtsblatt Teil II Ausgabe 8/2022.

Die Tätigkeit der Mitglieder der Verwaltungskammer ist ein kirchliches Ehrenamt.

Die Verwaltungskammer entscheidet in der Besetzung mit einem rechtskundigen vorsitzenden Mitglied, einem beisitzenden rechtskundigen und einem beisitzenden ordinierten Mitglied, wenn nicht ein rechtskundiges Mitglied als Einzelrichter oder Einzelrichterin entscheidet (§ 7 Abs. 1 VwGG.EKD).

Geschäftsstelle

Für die Verwaltungskammer der EKvW ist eine Geschäftsstelle gebildet. Die Aufgaben der Geschäftsstelle ergeben sich aus §§ 12 VwGG.EKD und 5 AGVwGG.EKD. Die personelle Besetzung einschließlich Kontaktdaten und Erreichbarkeit ist in einer gesonderten Liste zusammengefasst.

 

Elektronischer Rechtsverkehr

Gemäß § 8 AGVwGG.EKD und ergänzender Beschlüsse der Kirchenleitung ist im Ergebnis ab dem 1. Juni 2023 ein sicherer elektronischer Übertragungsweg zu eröffnen und innerkirchliche „professionelle Anwender“ sind zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.

Ab sofort ist die Verwaltungskammer der EKvW über das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo) für alle zur Nutzung Verpflichteten zu erreichen. Sie finden die Verwaltungskammer im beBPo-Adressbuch unter dem Anzeigenamen „Verwaltungskammer der Ev. Kirche von Westfalen".

Für Einzelpersonen ohne Prozessbevollmächtigte sowie für die in § 8 Abs. 1 Satz 2 AGVwGG.EKD von der Verpflichtung ausgenommenen Institutionen ist die Kommunikation in Rechtssachen vor der Verwaltungskammer unverändert per Post oder Fax zulässig.

Rechtliche Grundlage

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Fritzensmeier

Leitung Geschäftsstelle der Verwaltungskammer

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-130
Fax: 0521 594-7130

E-Mail

Ihre Ansprechpartnerin

Nicole Saath

Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Verwaltungskammer

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-283

E-Mail