Anforderungen
Die Stellenbeschreibung und Aufgabenplanung für eine Stelle ist keine individuelle Anforderung an die jeweiligen Mitarbeitenden, sondern eine organisationale Pflicht der Arbeitgeberin Kirche, also z.B. des Presbyteriums bzw. der jeweiligen Dienststelle. Denn es ist aus Arbeitgebersicht wichtig, überschaubar und eindeutig zu klären, wieviel Arbeitskraft realistisch zur Verfügung steht, um Personalplanung verantwortlich zu gestalten und inhaltliche Prioritäten setzen zu können.
Darüber hinaus unterstützt eine klare und verbindliche Begrenzung der Arbeitsbelastung die Gesundheitsvorsorge und trägt zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen bei.
Die Darstellung eines angemessenen Umfangs – nicht zuletzt von Teildienst- oder Teilzeitstellen – ist also eine fundamentale Anforderung.
Dazu muss ein transparenter Maßstab für die Beschreibung der zu erfüllenden Aufgaben zur Verfügung stehen. Dies ist im Interprofessionellen Pastoralteam, ob nun bei Pfarrerinnen und Pfarrer oder Mitarbeitenden anderer Berufsgruppen, auf Grund der Diversität der einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten ausgesprochen komplex.
So lässt sich z.B. der Gesamtumfang einer Stelle nur schwerlich durch eine eindeutig festgelegte, regelmäßige wöchentliche Gesamtarbeitszeit beschreiben. Zu unterschiedlich sind die Tätigkeiten und vor allem individuellen Fähigkeiten.
Terminstundenmodell als angemessene Grundlage
Mit dem erprobten Terminstundenmodell steht eine Systematik zur Verfügung, die einerseits ein bestimmtes, erwartbares Maß an öffentlicher Präsenz eindeutig definiert (die sogenannten „Terminstunden“) und andererseits die Freiheit, Vorbereitungs- und Unterstützungszeiten individuell zu gestalten, bewahrt.
Darüber hinaus ermöglicht es eine transparente Darstellung der realen Schwerpunkte sowohl einer einzelnen Stelle als auch mehrerer Stellen im Team. Auf dieser Grundlage kann so auch u.a. die Auswirkung von konzeptionellen Entscheidungen auf den Dienst im Sinne einer Aufgabenkritik überprüft werden.
Auf diese Weise ist es möglich, sowohl dem Interesse der Mitarbeitenden Seite nach einer klaren Begrenzung der Arbeitsbelastung als auch dem der Arbeitgeberseite nach dem Umfang der zur Verfügung stehenden Arbeitskraft Rechnung zu tragen.
Weitere Informationen zu Grundlagen und Systematik des Terminstundenmodells
Aufgabenplaner-ekvw.de
Das Terminstundenmodell dient als Grundlage für die Web-Software „aufgabenplaner-ekvw.de“, die als Hilfsmittel zur Erstellung einer Anlage zur Dienstanweisung bzw. einer Stellenbeschreibung zur Verfügung steht bzw. verbindlich zu nutzen ist.
Registrierung aufgabenplaner-ekvw.de
Die Anwendung kann – nach vorheriger Registrierung – für den internen Gebrauch durch Presbyterien, Superintendentinnen und Superintendenten, Mitarbeitende in den Teams sowie Beratende genutzt werden.
Bei neubesetzten Pfarrstellen ist eine mit Hilfe des „Aufgabenplaners“ erstellte Anlage zur Dienstanweisung bis spätestens ein Jahr nach Dienstantritt zur Genehmigung vorzulegen.
Infos dazu im Rundschreiben Aufgabenplaner (21_2022)
Sie benötigen Hilfe bei der Bedienung? Dabei hilft die Bedienungsanleitung „aufgabenplaner-ekvw.de“.
Für Fragen steht Ihnen Pfarrer Michael Westerhoff, Referent für Personalentwicklung im Landeskirchenamt, zur Seite.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Westerhoff
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-536
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