Die Kirchenleitung ist nach der Landessynode das höchste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Sie leitet die Landeskirche im Auftrag der Landessynode und wird von dieser alle acht Jahre gewählt.
Regulär besteht die Kirchenleitung aus haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern. Einmal im Monat tagt sie unter der Leitung der oder des Präses.
Die Aufgaben der Kirchenleitung
- Die Kirchenleitung erarbeitet Positionen zur „Politik” der Landeskirche, über die letztlich die Synode zu entscheiden hat.
- Die Kirchenleitung führt Beschlüsse der Synode durch entsprechende Anordnungen aus.
- Die Kirchenleitung beruft Personen in landeskirchliche Ämter.
- Die Kirchenleitung muss wesentlichen Veränderungen im gemeindlichen Bereich zustimmen, etwa der Fusion zweier Kirchengemeinden.
- Die Kirchenleitung hat die finanzielle Aufsicht über die landeskirchlichen Einrichtungen (Tagungsstätten, Schulen u. a.) sowie die Verantwortung für den allgemeinen Haushalt der Landeskirche.
- Die Kirchenleitung setzt inhaltliche und strategische Akzente.