Sie spielen mit dem Gedanken, aus der Kirche auszutreten oder haben es bereits getan. Das bedauern wir sehr. Denn wir sind fest davon überzeugt, mit der besten Botschaft der Welt »unterwegs zu sein«.
Sicher haben Sie Ihre Gründe, die Ihnen einen Austritt aus der Evangelischen Kirche sinnvoll erscheinen lassen. Vielleicht sind Sie von Menschen in Ihrer Kirchengemeinde enttäuscht worden. Oder die gute Nachricht vom auferstandenen Jesus Christus bedeutet Ihnen nichts mehr.
Möglicherweise fragen Sie sich, was die Kirche mit dem Geld tut, das ihr anvertraut ist. Oder Sie sind irritiert durch einen Skandal »bei Kirchens«, über den Sie durch die Medien erfahren haben. Oder Ihnen fehlt schlicht und ergreifend das Geld für die Kirchensteuer, das Sie an anderer Stelle gut gebrauchen können.
Wie dem auch sei, wir haben großes Interesse daran, zu erfahren, warum Sie der Kirche den Rücken gekehrt haben oder noch kehren möchten. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung, sei es im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per E-Mail. Nur so haben wir eine Chance, unsere Sache besser zu machen. Wenn Sie uns kontaktieren, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass wir Ihre Entscheidung zum Kirchenaustritt in irgendeiner Weise kommentieren.
Zuständig für den Kirchenaustritt ist das Amtsgericht, wo Sie ihren Austritt erklären müssen (§1 Kirchenaustrittsgesetz NRW). Ein Austritt bei einer unserer Ansprechpersonen ist nicht möglich, weder telefonisch noch schriftlich.