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Dr. Möller: In der evangelischen Kirche gilt das Evangelium

Oberkirchenräte geben Antworten

BURBACH/SÜDWESTFALEN - Es war das 75. und zugleich das letzte Reformierte Gemeindeforum Südwestfalen, das am vergangenen Donnerstag (21. Mai) stattgefunden hat. Über 80 Personen waren ins Evangelische Gemeindehaus Burbach gekommen, um von den Oberkirchenräten Dr. Ulrich Möller und Dr. Arne Kupke zu erfahren, was in der evangelischen Kirche Geltung hat. Ulrich Möller antwortete auf die provozierende und zugespitzte Frage kurz und präzise: »In der evangelischen Kirche gilt das Evangelium.«

»Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus«, zitierte Möller aus dem 1. Korintherbrief. »Das Evangelium begegnet uns in Gestalt der Person Jesu Christi. Christus ist das einzige Haupt und der Garant der Kirche.« Und: »Die Rechtfertigungsbotschaft in Jesus Christus ist die Mitte der Schrift.«

Kirche ist auch eine hörende Kirche

Der Oberkirchenrat betonte, dass zur urteilenden und lehrenden Kirche die hörende Kirche gehöre. Auf die Zusage des Evangeliums antworte die hörende Gemeinde mit Wort und Tat. Die Bekenntnisse, von den Vätern und Müttern zur Orientierung und Vergewisserung formuliert, seien immer wieder neu an der Schrift zu prüfen.

So müssten im gemeinsamen Hören auf die Schrift Lösungen für aktuelle Herausforderungen gefunden werden. Möller erinnerte an Fragen der Weltgestaltung, der Klimagerechtigkeit und an ethische Verbindlichkeiten.

Gemeinschaftlich leiten und entscheiden

Dr. Arne Kupke stellte heraus, welche Bedeutung das rechtliche Regelwerk einer Kirche des öffentlichen Rechts hat. Auch beim Kirchenrecht, so der Jurist, spiele das Evangelium eine wichtige Rolle. So dürfe in der Kirche die lautere Stimme des Evangeliums nicht vergesetzlicht werden. Als ein Kernproblem bezeichnete er mit humorvollem Unterton, dass die Protestanten eine chronische Rechtsneurose hätten. Sie hätten alles am Liebsten für den Einzelfall geregelt.

Kupke verwies in diesem Zusammenhang auf die Kirchenordnung, die in Westfalen gelte. Deren Grundartikel könnten nicht geändert werden. In Artikel 1 heiße es zu Beginn: »Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt über ihre Lehre und gibt sich ihre Ordnung im Gehorsam gegen das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche.«

Regeln können sich ändern

Wenn sich die Zeiten ändern, so der Kirchenjurist, würden sich im Hören auf Gottes Wort auch die Regeln ändern können. Nicht geändert werde jedoch die presbyterial-synodale Ordnung. Dies bedeute, dass die Leitung der evangelischen Kirche immer nur durch Gruppen von auf Zeit gewählten Personen erfolge, nämlich durch Presbyterien in den Kirchengemeinden und durch Synoden auf Ebene der Kirchenkreise sowie der Landeskirche. (kp)

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