Vizepräsident Dr. Arne Kupke legt Haushaltsplan 2019 vor / Neue „Kultur des Miteinanders“
Mit konservativer Haushaltsplanung für die Zukunft wappnen
Für Dr. Arne Kupke ist die aktuelle Wirtschaftslage eine „absonderliche Situation“. Einerseits gebe es „immer mehr Drohpotenziale für das Ende des zweitlängsten Aufschwungs seit Bestehen der Bundesrepublik“, andererseits aber schieße die Europäische Zentralbank „nach wie vor Geld wie Opium in den europäischen Markt“ und die Wirtschaft brumme „mit ersten kleinen Dämpfern“ munter voran.
Aber: „Das wird enden und das wird spürbar sein.“ Und darum warnte der juristische Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in seiner Haushaltrede am Montagmorgen (19.11.) vor der Landessynode vor allzu großer Euphorie und kündigte die Fortsetzung der konsequenten Sparpolitik der Landeskirche samt konservativer Haushaltsplanung an.
Mit voraussichtlich 550 Millionen Euro wird das für 2018 erwartete Kirchensteueraufkommen (Planungsansatz: 490 Millionen Euro) im laufenden Haushaltsjahr zwar deutlich übertroffen. Doch für Kupke als „Finanzminister“ der viertgrößten deutschen Landeskirche sind nicht die nominalen Zahlen entscheidend, sondern die realen. Auch für das kommende Haushaltsjahr. Im Klartext: 507 Millionen Euro sind der höchste Haushaltsansatz aller Zeiten. Berücksichtigt man aber Faktoren wie Lohnsteigerungen, demografischen Wandel, sinkende Finanzkraft der Kirchenmitglieder und notwendige Rückstellungen zur Versorgungskasse, ist der übrig bleibende, reale Geldwert deutlich geringer. Apropos Versorgungskasse: Der Sanierungsplan funktioniert. Auch dank der Kirchensteuermehreinnahmen. Aber die anhaltende Niedrigzinsphase sowie die stark gestiegenen Beihilfekosten, also die finanzielle Unterstützung für Pfarrer und Kirchenbeamte im Krankheitsfall, stellen das System vor neue Herausforderungen.
Neues Kirchliches Finanzmanagement (NKF) und IT-Systemwechsel
Neue Herausforderungen gibt es auch beim „Neuen Kirchlichen Finanzmanagement“ (NKF), dem Wechsel von der kameralistischen zur doppischen Buchführung. Und zwar landeskirchenweit. Damit verbunden ist neben zeitlichen Verzögerungen auch ein Systemwechsel im IT-Bereich – mit einheitlicher Buchhaltungssoftware und neuer Servicestruktur. Das Ziel: Verwaltungsabläufe sollen einfacher werden. Denn: „Eine einzelne Behörde mit sehr überschaubarer Mitarbeiterzahl ist schlicht nicht ausgestattet, um breit angelegte Verfahrensweisen und Expertise anbieten zu können. Und ein Landeskirchenamt, von seiner Herkunft Oberbehörde und Aufsicht, ist es in der derzeitigen Form auch nicht“, so Kupke. Sein Fazit: „Wir brauchen deshalb eine neue Kultur des Miteinanders und den Aufbau Zentraler Dienste.“
Kirchensteuer-Mehraufkommen 2018
Das kostet natürlich nicht nur Zeit, sondern auch Geld: Daher sollen aus dem Mehraufkommen des laufenden Haushaltsjahres drei Millionen Euro für die zeitlich befristete Einrichtung eines Innovationsfonds für die Förderung von Projekten speziell im ländlichen Raum, weitere 3,5 Millionen Euro für das Projekt „NKF Westfalen“ sowie zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 3,05 Millionen Euro für den gemeinsamen IT-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich soll als weiterer Baustein bereits ergriffener Maßnahmen die Entwicklung eines Schutzkonzeptes „Prävention und Intervention im Bereich sexualisierter Gewalt“ mit 45.000 Euro für Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gefördert werden. Weitere knapp sechs Millionen, schlägt Kupke vor, sollen zuvor der Clearing-Rückstellung (s.u.). zugeführt werden. Der Rest soll – je zur Hälfte- in die Versorgungssicherung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamten und in die reguläre Kirchensteuerverteilung an die Kirchenkreise fließen.
Haushaltsplanung für 2019
495,2 Millionen Euro fließen u.a. in die Verteilung an die Kirchenkreise, in die Pfarrbesoldung, den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche und in gesamtkirchliche Aufgaben. Darunter: die Arbeit mit Geflüchteten, die auch im kommenden Jahr mit bis zu einer Million Euro gefördert werden wird; erstmalig Maßnahmen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität im Pfarrdienst (250.000 Euro); und die Personal- und Sachkosten für die neu errichteten insgesamt zwölf landeskirchlichen Pfarrstellen im Bereich der Gehörlosen-, Notfall- und Polizeiseelsorge. Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 ist für Dienstagabend (20.11.) geplant.
Zum Hintergrund
Clearing ist ein Verrechnungsverfahren, das die unterschiedlichen Wohnsitze und Arbeitsorte der Kirchenmitglieder ausgleicht. Die Kirchensteuer steht der Kirche zu, in der ein Mitglied seinen Wohnsitz hat. Auf Grund des so genannten Betriebsstättenprinzips im staatlichen Steuerrecht geht die Kirchensteuer aber dort ein, wo der Arbeitgeber des Kirchenmitgliedes seine Betriebsstätte unterhält. Da Betriebsstätten und Wohnsitze ungleich über die Landeskirchen verteilt sind, geht die Kirchenlohnsteuer in vielen Fällen an Landeskirchen, denen sie gar nicht zusteht. Es bedarf deshalb einer nachträglichen Bereinigung. Das Clearingverfahren führt also dazu, dass eine Landeskirche rückwirkend entweder Geld erhält oder nachzahlen muss. Die Höhe lässt sich nicht genau planen. Um auf Nachzahlungen gefasst zu sein, baut die EKvW eine angemessene Rückstellung auf. (Synode aktuell 3/2018)