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EKvW erwartet im kommenden Jahr 455 Millionen Kirchensteuern

Landessynode beschließt Haushalt 2015

WESTFALEN - BIELEFELD. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat für 2015 einen Haushaltsplan in Höhe von 324.748.550 Euro. Das hat die Landessynode als höchstes Entscheidungsgremium nach ausführlicher Beratung am Donnerstag (20.11.) beschlossen.

Grundlage des Haushalts ist ein erwartetes Kirchensteueraufkommen im kommenden Jahr von 455 Millionen Euro. 11,9 Millionen fließen zur Unterstützung finanzschwächerer Landeskirchen in Ost- und Mitteldeutschland in den EKD-Finanzausgleich, fünf Millionen in die notwendige Clearing-Rückstellung. Clearing ist ein Verrechnungsverfahren, das die unterschiedlichen Wohnsitze und Arbeitsorte der Kirchenmitglieder ausgleicht (s.u.). Von den verbleibenden 438,1 Millionen Euro gehen gut 272,6 Millionen Euro an die 28 westfälischen Kirchenkreise mit ihren insgesamt 514 Gemeinden. Darin enthalten ist auch die Pfarrbesoldung.

Der Allgemeine Haushalt, der alle unmittelbaren Aufgaben der Landeskirche – von Ämtern und Werken bis zur Leitung und Verwaltung – umfasst, hat einen Etat von rund 47,6 Millionen Euro. Gut 32,2 Millionen Euro erhält der Haushalt für gesamtkirchliche Aufgaben – unter anderem für Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie Weltmission, Ökumene und Kirchlichen Entwicklungsdienst.

 

Zum Hintergrund
Clearing ist ein Verrechnungsverfahren, das die unterschiedlichen Wohnsitze und Arbeitsorte der Kirchenmitglieder ausgleicht. Die Kirchensteuer steht der Kirche zu, in der ein Mitglied seinen Wohnsitz hat. Auf Grund des so genannten Betriebsstättenprinzips im staatlichen Steuerrecht geht die Kirchensteuer aber dort ein, wo der Arbeitgeber des Kirchenmitgliedes seine Betriebsstätte unterhält. Da Betriebsstätten und Wohnsitze ungleich über die Landeskirchen verteilt sind, geht die Kirchenlohnsteuer in vielen Fällen an Landeskirchen, denen sie gar nicht zusteht. Es bedarf deshalb einer nachträglichen Bereinigung. Das Clearingverfahren führt also dazu, dass eine Landeskirche rückwirkend entweder Geld erhält oder nachzahlen muss. Die Höhe lässt sich nicht genau planen. Um auf Nachzahlungen gefasst zu sein, baut die EKvW eine angemessene Rückstellung auf.

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