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EKvW beauftragt Prüfungsunternehmen mit externer Aufarbeitung

Deloitte untersucht Interventionsfall Siegen

Das Beratungs- und Prüfungsunternehmen Deloitte wird die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) bei ihren Bemühungen unterstützen, die Umstände rund um den Verdachtsfall auf sexualisierte Gewalt in Siegen aufzuklären.

Der Verdachtsfall hatte bundesweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt und im November vergangenen Jahres unter anderem den Rücktritt von Annette Kurschus von ihren Ämtern als Präses der Landeskirche und Ratsvorsitzende der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zur Folge.

Zu Beginn dieses Jahres hatte die Kirchenleitung der EKvW beschlossen, eine umfassende und unabhängige externe Untersuchung zu dem Verdachtsfall durchführen zu lassen. Nach sorgfältiger Prüfung wurde jetzt das bekannte unabhängige Beratungs- und Prüfungsunternehmen Deloitte mit der grundlegenden Untersuchung der Sachverhalte beauftragt. „Wir sind davon überzeugt, dass die bei Deloitte langjährig vorhandene Expertise für forensische Untersuchungen eine gute Grundlage für eine Durchdringung und Darstellung dieses vielschichtigen Interventionsfalls bietet“, sagt Ulf Schlüter, der als Theologischer Vizepräsident derzeit an der Spitze der Kirchenleitung Verantwortung in der Landeskirche trägt.


Zum Hinweisgebersystem zum Verdachtsfall Siegen


Mit einem Ergebnis der Sachverhaltsklärung rechnet Schlüter in wenigen Monaten, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Die dann vorliegende Untersuchung der Sachverhalte soll Grundlage für weitere Bewertungen und Schritte sein. Dabei werden dem Beschluss der Kirchenleitung vom Januar gemäß rechtliche sowie sozial- und kommunikationswissenschaftliche Aspekte eine Rolle spielen.

Im Siegener Interventionsfall ging es um den Verdacht gegen einen kirchlichen Mitarbeiter, über Jahrzehnte hinweg sexualisierte Gewalt gegenüber Jungen und jungen Männern ausgeübt zu haben. Nachdem die Siegener Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen kürzlich mit dem Hinweis auf die Verjährung der Vorfälle bzw. die Volljährigkeit der Betroffenen eingestellt hatte, gehe es nun darum, Betroffenen widerfahrenes Unrecht auch jenseits einer strafrechtlichen Bewertung sichtbar zu machen und daraus für die Prävention sexualisierter Gewalt in der Kirche notwendige Schlüsse zu ziehen. Zudem bleibe unter anderem zu prüfen, ob Verstöße gegen kirchliche Gesetze wie das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ oder das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht vorliegen, so Schlüter. Insbesondere im Blick auf Krisenmanagement und Kommunikation bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt, in denen vielfältige, teils divergierende Aspekte zu berücksichtigen seien, müsse der Interventionsfall Siegen gründlich ausgewertet werden.

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