Sie gehen auf den Ruhestand zu oder befinden sich bereits in diesem? Hier finden Sie einen Überblick über Materialien und Beratungsmöglichkeiten zu den Themen Ruhestand und Versorgung.
Begleitung
Die Begleitung von Pfarrerinnen und Pfarrern im Ruhestand oder denen, die auf den Ruhestand zugehen, obliegt Pfarrer Thomas Groll im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gastdienst
Der Gastdienst ist ein Vertretungsdienst, der von Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand wahrgenommen werden kann, zeitlich begrenzt und verbindlich vereinbart ist. Anders als bei den von Pfarrerinnen und Pfarrern im Ruhestand gelegentlich wahrgenommenen und sehr geschätzen und hilfreichen Gottesdienstvertretungen oder anderen Aufgaben, die nicht gesondert vergütet werden, handelt es sich bei den Gastdiensten um verbindliche Vertretungen im Umfang eines vollen, dreiviertel oder eines halben Dienstes.
Er kann wohnortnah und/oder vor Ort wahrgenommen werden, wobei eine eventuell benötigte Unterkunft durch die betreffende Gemeinde gestellt wird. Pfarrerinnen und Pfarrer im Gastdienst erhalten neben ihren Versorgungsleistungen einen Zuschlag zur Versorgung von 1000 €/Monat für einen Vertretungsdienst im Umfang einer ganzen Pfarrstelle. Möglich ist auch die Vertretung im Umfang einer halben oder einer dreiviertel Pfarrstelle.
Die Gastdienste sollen eine verbindliche Vertretungsregelung bei vorübergehenden Vakanzen, Erziehungs- oder Pflegezeiten, Kontaktstudium oder längerer Erkrankung ermöglichen. Die Vermittlung erfolgt durch das Landeskirchenamt auf Anfrage durch die zuständigen Superintendentinnen und Superintendenten. Den Ruheständlern bieten die Gastdienste eine Gelegenheit, sich über den Eintritt in den Ruhestand hinaus mit ihren Gaben, Erfahrungen und Kompetenzen in den Dienst ihrer Kirche einzubringen.
Die Rahmenbedingungen dazu sind in einer Richtlinie zusammengefasst. Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer, die sich für den Gastdienst zur Verfügung stellen möchten, können sich wenden an:
Michael Westerhoff, Referent für Personalentwicklung, Telefon 0521 594536, E-Mail: Michael.Westerhoff@ekvw.de.
Versorgung
Allgemein
Der Anspruch auf Zahlung der Versorgungsbezüge beginnt mit Eintritt/Versetzung in den Ruhestand. Die Versorgung ist im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) geregelt
Höhe der Versorgung
Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Versorgung um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Besoldungsanspruch multipliziert wird, um den zustehenden Versorgungsanspruch zu errechnen. Wird nur Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.
Altersgrenzen
Die allgemeine Regelaltersgrenze wird schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Es ist möglich, auf Antrag ab Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden. Dies kann aber zur Folge haben, dass ein Versorgungsabschlag von bis zu 14,4 v.H. erhoben wird. Es besteht zudem die Möglichkeit, wegen Schwerbehinderung auf Antrag ab Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Dies kann zur Folge haben, dass ein Versorgungsabschlag von bis zu 10,80 v.H. erhoben wird. Die Versorgung wird nicht gemindert, wenn der Ruhestand nach Ablauf des Monats beginnt, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird.
Versorgungsauskunft
Angesichts der wirtschaftlich außergewöhnlichen Situation der Landeskirche und den daraus resultierenden Veränderungsprozessen im Landeskirchenamt müssen wir die Erteilung von Versorgungsauskünften bis auf Weiteres leider einstellen. Rundschreiben 11/2024
Mit dem Versorgungsrechner des Landesamtes für Besoldung und Versorgung können Annäherungswerte ermittelt werden. Die Berechnungsgrundladen des Versorgungsrechners LBV NRW weichen marginal von denen der EKvW ab.
Eine Anleitung finden Sie im Merkblatt Versorgungsrechner LB
Derzeit wird geprüft, wie zukünftig Versorgungsauskünfte wieder zur Verfügung gestellt werden können. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie gesondert informieren.
Weitere Informationen und Ansprechpartner nach Eintritt des Versorgungsfalls
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Groll
Institut für Aus- Fort und Weiterbildung
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Telefon: 02304 755-154
Kontakt per E-Mail
Ihr Ansprechpartner:
Michael Westerhoff
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-536
Kontakt per E-Mail mehr »
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Palmowski
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-142
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Ihr Ansprechpartner:
Björn Martens
Ihre Ansprechpartnerin:
Nina Vallana
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-358
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