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Gehaltsplus für privatrechtlich und öffentlich-rechtliche Bedienstete

Löhne für Beschäftigte in der EKvW steigen

Mitarbeitende in der EKvW können sich zur Zeit über Einkommenssteigerungen freuen. Die Änderungen für die Beschäftigten im Überblick.

Die nach BAT-KF vergüteten privatrechtlich Beschäftigten erhalten nach dem Auslaufen der abgabefreien Inflationsausgleichszahlung (insgesamt 3.000 Euro) seit Februar ein um 200 Euro und dann um 5,5 Prozent erhöhtes Entgelt. Damit wurden im BAT-KF wie üblich die Steigerungen im TVöD kommunaler Fassung übernommen. In der EG 10 Stufe 6 bedeutet dies eine Steigerung von 4.950,36 Euro auf 5.433,63 Euro. Das ist eine Steigerung um 9,76 Prozent.

Der TvöD hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024. Danach sind weitere Steigerungen zu erwarten.

Für die öffentlich-rechtlich Bediensteten, also vor allem die meisten Pfarrerinnen und Pfarrer, läuft die abgabefreie Inflationsausgleichszahlung (3.000 Euro) noch bis zum Oktober 2024 in monatlichen Raten von 120 €. In der Besoldung orientiert sich die Kirche an der Beamtenbesoldung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Steigerungen in der Beamtenbesoldung richtete sich in den letzten Jahren nach der Entwicklung der Bezüge der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden des Landes NRW (TV-L). Dort wird es im November 2024 eine Steigerung um 200 Euro geben. Mit Wirkung vom 1. Februar 2025, also ein Jahr nach den privatrechtlich Beschäftigten werden dann auch die öffentlich-rechtlich Bediensteten eine Besoldungssteigerung um 5,5 Prozent erhalten. Die Laufzeit des TV-L endet am 31. Oktober 2025.

Wenn dann auch die Inflation weiter zurückgeht, dürften diese Anpassungen zu spürbaren Reallohnsteigerungen bei den Beschäftigten führen.

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Datum: 07.06.2024