Der »Pastorale Dienst im Übergang« (PDÜ) ist ein spezielles Angebot zur Gestaltung und Qualifizierung der Zeit einer Pfarrstellen-Vakanz.
Am 25. Juli 2017 hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen eine Richtlinie erlassen, die die Rahmenbedingungen des Übergangsdienstes regelt.
Diese Handreichung gibt Gemeinden und Kirchenkreisen die wichtigsten
Informationen, zum Beispiel für welche Gemeinden er in Frage kommt und welche Schritte zu gehen sind, um ihn in der eigenen Kirchengemeinde
einzurichten.
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