In der Evangelischen Kirche von Westfalen gab es seit Jahren einen intensiven Diskussionsprozess zum Thema „gleichgeschlechtliche Liebe“. So war es das Anliegen der Hauptvorlage „Familien heute. Impulse zu Fragen der Familie“ (Landessynode 2012), die in Veränderung begriffene familiäre Wirklichkeit wahrzunehmen und zu würdigen.
Daraufhin wurde in Westfalen die Möglichkeit geschaffen, Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft öffentlich in einem Gottesdienst zu segnen.
Der eingeschlagene Weg wurde in großer Einmütigkeit weiter gemeinsam beschritten. Dieses geschah auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Gleichstellung von Personen gleichen Geschlechts bezüglich der Möglichkeit der Eheschließung.
Die Landessynode 2019 hat daraufhin weitreichende Änderungen der Artikel zur kirchlichen Trauung der Kirchenordnung der EKvW (Art. 204ff.) und die entsprechende Änderung der Trauordnung (Kirchengesetz über die Ordnung der Trauung in der EKvW) beschlossen und die bisher getrennten gottesdienstlichen Handlungen "Trauung", "Segnungsgottesdienst für Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft" und "gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen" unter dem Begriff und der Sache der Trauung zusammengefasst.
So wird nun auch in der EKvW allen Paaren mit mindestens einem evangelischen Ehepartner, die nach deutschem Recht eine Ehe eingegangen sind, eine kirchliche Trauung angeboten, Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit bestehen nun nicht mehr. Denn: Die evangelische Kirche will keinen Menschen aufgrund biologischer Merkmale oder sexueller Prägungen aus dem gemeinschaftlichen Leben ausgrenzen, sondern vielmehr öffentlich anerkannte und bejahte Wege zu einer verbindlichen und verantworteten Lebensgemeinschaft öffnen.
Die eheliche Gemeinschaft beruht auf der freien Entscheidung füreinander und benötigt zu ihrem Schutz rechtliche und institutionelle Ordnungen, wie sie in der standesamtlichen Eheschließung gegeben sind. Diese standesamtliche Eheschließung wird von der Kirche gottesdienstlich in der kirchlichen Trauung begleitet. Das dahinterstehende Verständnis der Ehe ist das einer personalen Gemeinschaft, die von Liebe, Vertrauen, Treue, Dauerhaftigkeit und gegenseitiger Verantwortung geprägt ist. Der im Traugottesdienst zugesprochene Segen stellt ein Paar in der Öffentlichkeit der Gemeinde in das Kraftfeld göttlicher Lebensfülle.
In den gesetzlichen Regelungen wird geschlechtsneutral von „Eheleuten“ oder „Ehepartnern“ gesprochen. So macht die Evangelische Kirche von Westfalen deutlich, dass der Segen Gottes in der Trauung für alle Ehepaare gilt, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung.
Die Änderungen in der Kirchenordnung und in der Trauordnung haben auch Auswirkungen auf die Führung der Kirchenbücher und -verzeichnisse in den Kirchengemeinden. So werden alle Trauungen nun ausschließlich in das Traubuch der Kirchengemeinde eingetragen; ein Eintrag in das Verzeichnis über die Gottesdienstlichen Feiern sowie über die Segnungen ist nicht mehr möglich