„Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine lebendige und vielgestaltige Kirche, in der sich das schöpferische Wirken Gottes zeigt.“
Gemeinsame Kirchensteuerstelle

Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 17 ff. des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG EKD) (ent¬spricht Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) in der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle beim Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vorwort

Die Mitglieder der evangelischen Landeskirche können mit kirchlichen Einrichtungen in Kontakt treten, u.a. weil sie z. B. Steuern zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu (kirchen-)steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist.

Im Besteuerungsverfahren für die Kirchensteuer sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Wer sind wir?   

„Wir“, die Gemeinsame Kirchensteuerstelle beim Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen, sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu (kirchen-) steuerlichen Zwecken verantwortlich.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie richten an den Örtlichen Beauftragten für den Datenschutz im Landeskirchenamt:

Niels Kill
Althammer & Kill GmbH & Co. KG
Mörsenbroicher Weg 200
40470 Düsseldorf
Telefon: 0211 936748-20

E-Mail: nk@althammer-kill.de

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um die Steuern nach den kirchlichen und staatlichen Vorschriften (Kirchensteuerordnung, Kirchensteuergesetze, Abgabenordnung) gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, werden personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung) benötigt. Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen per¬sonenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten werden (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung). Sofern die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer von der staatlichen Finanzverwaltung verwaltet werden, gelten die dortigen Datenschutzbestimmungen.

Beispiel zur Verarbeitung/Weiterverarbeitunq:

In bestimmten Fällen werden einzelne Steuertatbestände gesondert festgestellt. Z. B. im Erlass- oder Rechtsbehelfsverfahren werden Angaben aus der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" in einem selbständigen kircheneigenen Verfahren verarbeitet. Die auf diese Weise festgestellten Erlassbeträge und weitere erforderliche Daten werden den staatlichen Finanzämtern mitgeteilt, die für die Besteuerung der Beteiligten mit Einkommensteuer zuständig sind (u. a. Sonderausgabenabzug). Diese verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem sie diese Daten im Steuerfestsetzungsverfahren der Einkommensteuer berücksichtigen.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung ergeben sich aus § 6 Nr. 1 des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in Verbindung mit den Regelungen der Kirchensteuerordnung (KiStO) und der Abgabenordnung (AO).

Des Weiteren:

nach staatlichem Recht

  • Grundgesetz (GG) in Verbindung mit der Weimarer Reichsverfassung (WRV)
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Kirchensteuergesetze der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
  • Verordnung zur Ausführung der Kirchensteuergesetze.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Im Wesentlichen werden mittelbar erhobene (§ 18 DSG-EKD) personenbezogene Daten verarbeitet. Mittelbar bedeutet, dass uns diese Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Auf-gaben von den staatlichen Finanzämtern übermittelt werden. Unmittelbar (§ 17 DSG-EKD) werden personenbezogene Daten z. B. in Fällen des Stundungs- und Erlassverfahren sowie bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung und im Rechtsbehelfsverfahren ausschließlich bei den Steuerpflichtigen selbst erhoben. Insbesondere werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Stammdaten

  • Vor- und Nachname
  • Geschlecht
  • Namenszusätze, u. a. Titel
  • Adresse (ggf. Telefon-/Telefaxnummer, E-Mail, Bundesland)
  • Geburtsdatum
  • Familienstand
  • Konfessionszugehörigkeit
  • Bankverbindung
  • Steuernummer, steuerliche ID-Nummer
  • Datum Kirchenein-/austritt
  • Datum Zuzug
  • Sterbedatum
  • Datum Eheschließung
  • Daten des Ehepartners bei  Ehegatten
  • Daten Steuerberater/Bevollmächtigter

Steuerdaten:

  • Datum der Steuerbescheide bzw. von Änderungsbescheiden, Vorauszahlungsbescheiden
  • Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nach § 51a EStG (= u. a. abweichende Ein-kommensteuer z.B. bei Teileinkünften, Nichtanrechnung Gewerbesteuer, Kinderfreibeträge etc.), Lohnsteuer
  • Einbehaltene bzw. abgeführte Kapitalertragsteuer, Einkommen- und Lohnsteuer
  • Einbehaltene bzw. abgeführte Kirchenkapitalertragsteuer, Kirchenlohnsteuer,
  • Festgesetzte Kirchensteuer, einbehaltende bzw. abgeführte Kirchensteuer,
  • Datum der Festsetzung bzw. der festgesetzten Vorauszahlungen,
  • Mitgliedsbeiträge an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft,
  • Steuerbare Einkünfte,
  • Gemahnte Beträge, Datum der Mahnungen, zur Beitreibung gemeldete Beträge, Datum der Beitreibungsersuchen
  • Datum Rechentermin des Finanzamtes
  • Diverse Texte in Aktenvermerk und Wiedervorlage,
  • bei Verbraucherinsolvenz: Insolvenzkennzeichen des Amtsgerichtes — Insolvenzgerich-tes,
  • bei Finanzgerichtsverfahren Aktenzeichen des Finanzgerichtes und der Obergerichte
  • bei Verwaltungsgerichtsverfahren, Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtes und Oberge¬richte
  • Datum der Eröffnung, Datum der Aufhebung,
  • Zeitraum der Wohlverhaltensphase, Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Im Erlassverfahren erheben und verarbeiten wir zusätzlich:

  • Angaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse,
  • Angaben über gewährte oder versagte Erlasse der Maßstabsteuer,
  • Angaben über Vollstreckungsmaßnahmen,
  • Einkommensteuer nach § 51a EStG, außerordentliche Einkünfte, Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte, Einkunftsarten, bei Abfindung Bezeichnung Arbeitgeber, Ver-tragsdaten bei Veräußerungsgewinne.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", werden nur erhoben, wenn dies für das Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- oder Erlassverfahren erforderlich ist. Außerdem werden steuerrelevante Informationen ggf. von anderen Finanzbehörden oder im Wege des zwischenkirchlichen Informationsaustauschs zur Verfügung gestellt. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an das Einwohnermeldeamt).

Im Vollstreckungsverfahren übermitteln wir außerdem steuerrelevante Daten an die Vollstre-ckungsbehörden bei den staatlichen Finanzämtern, soweit gesetzlich geboten. Zudem können öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitschriften, Internet, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im Falle einer automationsgestützten Bearbeitung der Steuersachen werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Dabei werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

Rechtsverbindliche Entscheidungen werden nur dann auf Grundlage einer „vollautomatischen" Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (z. B. „vollautomatischer" Steuerbescheid nach § 155 Absatz 4 der Abgabenordnung).

Die mit der Bearbeitung von Steuersachen beauftragten Mitarbeitenden unterliegen dem Steuergeheimnis.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzgerichte oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiele für Empfänger von Daten:

Kirchliche Stellen:

Mit Steuerfragen befasste Stellen innerhalb der Landeskirche, andere kirchliche Stellen au-ßerhalb der Landeskirche.

Staatliche Stellen:

Finanzämter, Einwohnermeldeämter, Finanz- und Verwaltungsgerichte einschließlich der Obergerichte.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen die betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den §§ 19-25 DSG-EKD. Die Rechte entsprechen denen der Datenschutz-Grundverordnung.

Sie haben das Recht

  • a. unentgeltliche Auskunft über Ihre von uns gespeicherten Daten zu erhalten (§ 19 DSG-EKD). In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zu¬sammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z. B. Erlassanträge) gemacht werden.
  • b. dass unrichtige Daten über Sie bei uns unverzüglich berichtigt werden (§ 20 DSG-EKD).
  • c. dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern sie nicht mehr benötigt werden (§ 21 DSG-EKD).
  • d. dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einge-schränkt wird (§ 22 DSG-EKD); z.B. wenn eine Löschung nicht möglich ist, die Daten aber nicht weiterverarbeitet werden dürfen.
  • e. dass Ihre personenbezogenen Daten an Sie oder eine andere verantwortliche Stelle übermittelt werden (§ 24 DSG-EKD). Das Recht gilt insbesondere, wenn Sie zur Verar-beitung Ihrer Daten eine Einwilligung erteilt haben oder wenn die Verarbeitung notwendig ist, um einen Vertrag zu erfüllen. Das Recht auf Datenübertragung besteht nicht, soweit Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden.
  • f. in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (§ 25 DSG-EKD). Die kirchliche Stelle verarbeitet die personenbe¬zogenen Daten nicht mehr, soweit nicht an der Verarbeitung ein zwingendes kirch¬liches Interesse besteht, dass Interesse einer dritten Person überwiegt oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Unbeschadet der vorgenannten Rechte können Sie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Gesetz verstößt (§ 46 i. V. m. § 39 DSG-EKD). Sie können dieses Recht bei der nachstehenden kirchlichen Aufsichtsbehörde geltend machen.

Kontakt Datenschutzaufsichtsbehörde:

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Lange Laube 20
30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 768128-0
Fax: +49 (0)511 768128-20
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