Die Aufgabe „Schutz vor und Umgang mit sexualisierter Gewalt“ gehört innerhalb der EKvW zu den Aufgaben mit höchster Priorität.
Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) und die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVO KGSsG) setzen den rechtlichen Rahmen, um im Bereich der EKvW ein wirksames Gesamtsystem von Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung vorzuhalten.
Vor dem Hintergrund des personellen Wechsels der bisherigen „Beauftragten für den Umgang mt Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ wurde die Stellenstruktur durch die Kirchenleitung evaluiert. Im Ergebnis entschied sich die Kirchenleitung für eine Neustrukturierung. Die bisher in einer Person vereinten Aufgaben der Beauftragten einerseits und der Ansprechstelle nach dem KGSsG andererseits sollen nunmehr von zwei Personen wahrgenommen werden:
- Die Stabsstelle UVSS wird von der oder dem „Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ geleitet. Hier liegt auch die Verantwortung für das Vorhalten des Gesamtsystems.
- Ansprechstelle nach dem KGSsG für Betroffene sexualisierter Gewalt. Die Aufgabe nimmt eine von der Landeskirche beauftragte Person mit besonderem Seelsorgeauftrag gemäß § 3 Seelsorgegeheimnisgesetz im Rahmen eines Dienstauftrages anteilig wahr.
Parallel zu dieser kirchlichen Ansprechstelle besteht gem. § 8 AVO KGSsG unverändert der Auftrag, Betroffenen alternativ Beratungsangebote durch eine unabhängige, externe Ansprechstelle zur Verfügung zu stellen. Hieran wird gearbeitet.
In der Stabsstelle UVSS wird die oder der Beauftragte von zwei Mitarbeiterinnen unterstützt. Zusätzlich gibt es für juristische Fragen im gesamten Themenspektrum Unterstützung mit entsprechender Fachkompetenz im Landeskirchenamt.
Die seit August 2022 bestehende Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW ist der Stabsstelle UVSS zugeordnet und personell ab Mitte November 2024 voraussichtlich mit drei Referent:innen („Allgemeine Präventionsarbeit“ und „Intervention“) sowie einer Mitarbeiterin ausgestattet. Entsprechende Gremienbeschlüsse dazu sind bereits gefasst.
Im Bereich „Allgemeine Präventionsarbeit“ ist der Referent z. B. zuständig für die Erarbeitung von Handreichungen und Standards, Qualifizierung von Multiplikator:innen sowie die Vernetzung dieser Multiplikator:innen und der Präventionsfachkräfte in den Kirchenkreisen.
Bezüglich der Aufgaben der Referentinnen für Intervention sind hier insbesondere zu nennen:
- Meldestelle nach dem KGSsG
- Interventionsberatung
- sowie Beratung von Mitarbeitenden bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten.
Über ihre Arbeit, die Herausforderungen und warum sie guter Hoffnung sind, etwas bewegen zu können, haben wir mit Jelena Kracht und Christian Weber gesprochen. Zum Interview
Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission sowie der Beschwerdekommission zur Entscheidung über Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids wird von der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) bei der Diakonie RWL wahrgenommen. Diese Aufgabe geschieht im Verbund der Diakonie RWL mit den drei Landeskirchen in NRW.
Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner ist die EKD mit ihrer Fachstelle „Sexualisierte Gewalt“ sowie der regelmäßig tagenden Fachkonferenz „Prävention, Intervention und Hilfe bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (PIH-K).
Zentrale Anlaufstelle.help
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat zum 1. Juli 2019 eine zentrale, unabhängige und kostenlose Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie eingerichtet. Die „Zentrale Anlaufstelle.help“ berät Betroffene allgemein über Unterstützungsangebote der evangelischen Kirche und vermittelt an die zuständigen kirchlichen und diakonischen Ansprechstellen, wie zum Beispiel die FUVSS im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Weitere Materialien, Links und Informationen finden Sie hier:
- Rundschreiben 15/2020 zur Kostenübernahme für anwaltliche Erstberatung bei Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
- Zwischenbericht „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung: Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe“ (Landessynode 2019)
- Einbringung des Zwischenberichts vom 18. November 2019
- Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche (Beschluss der Landessynode 2018 der Evangelischen Kirche von Westfalen)
- Handreichung Jugendarbeit: Ermutigen, begleiten, schützen
- EKD: Prävention – Intervention – Hilfe: Aktiv gegen sexualisierte Gewalt
- Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des UBSKM
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
- Ergänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich/Fonds Sexueller Missbrauch
- Stiftung Anerkennung und Hilfe
Ihr Kontakt zur Ansprechstelle
Die Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt ist erreichbar unter der Telefonnummer:
0521 594-208
Beauftragung für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Die Stelle "Beauftragung für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung" ist wie folgt erreichbar:
Per Telefon: 0521 594-208
Per E-Mail: LKA.Beauftragung-UVSS@ekvw.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Marion Neuper
Referentin für Intervention, Meldestelle nach dem KGSsG
Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 - 594 381
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Ihr Ansprechpartner:
Christian Weber
Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW, Referent für allgemeine Präventionsarbeit, Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-380
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