Offensiv gegen sexualisierte Gewalt und für Betroffene
Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Prävention, Intervention und Hilfe

Die Aufgabe „Schutz vor und Umgang mit sexualisierter Gewalt“ gehört innerhalb der EKvW zu den Aufgaben mit höchster Priorität.

Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) und die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVO KGSsG) setzen den rechtlichen Rahmen, um im Bereich der EKvW ein wirksames Gesamtsystem von Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung vorzuhalten.

Vor dem Hintergrund des personellen Wechsels der bisherigen „Beauftragten für den Umgang mt Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ wurde die Stellenstruktur durch die Kirchenleitung evaluiert. Im Ergebnis entschied sich die Kirchenleitung für eine Neustrukturierung. Die bisher in einer Person vereinten Aufgaben der Beauftragten einerseits und der Ansprechstelle nach dem KGSsG andererseits sollen nunmehr von zwei Personen wahrgenommen werden:

  1. Die Stabsstelle UVSS wird von der oder dem „Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ geleitet. Hier liegt auch die Verantwortung für das Vorhalten des Gesamtsystems.
  2. Ansprechstelle nach dem KGSsG für Betroffene sexualisierter Gewalt. Die Aufgabe nimmt eine von der Landeskirche beauftragte Person mit besonderem Seelsorgeauftrag gemäß § 3 Seelsorgegeheimnisgesetz im Rahmen eines Dienstauftrages anteilig wahr.

Parallel zu dieser kirchlichen Ansprechstelle besteht gem. § 8 AVO KGSsG unverändert der Auftrag, Betroffenen alternativ Beratungsangebote durch eine unabhängige, externe Ansprechstelle zur Verfügung zu stellen. Hieran wird gearbeitet.

In der Stabsstelle UVSS wird die oder der Beauftragte von zwei Mitarbeiterinnen unterstützt. Zusätzlich gibt es für juristische Fragen im gesamten Themenspektrum Unterstützung mit entsprechender Fachkompetenz im Landeskirchenamt.

Die seit August 2022 bestehende Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW ist der Stabsstelle UVSS zugeordnet und personell ab Mitte November 2024 voraussichtlich mit drei Referent:innen („Allgemeine Präventionsarbeit“ und „Intervention“) sowie einer Mitarbeiterin ausgestattet. Entsprechende Gremienbeschlüsse dazu sind bereits gefasst.

Im Bereich „Allgemeine Präventionsarbeit“ ist der Referent z. B. zuständig für die Erarbeitung von Handreichungen und Standards, Qualifizierung von Multiplikator:innen sowie die Vernetzung dieser Multiplikator:innen und der Präventionsfachkräfte in den Kirchenkreisen.

Bezüglich der Aufgaben der Referentinnen für Intervention sind hier insbesondere zu nennen:

  • Meldestelle nach dem KGSsG
  • Interventionsberatung
  • sowie Beratung von Mitarbeitenden bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten.

Über ihre Arbeit, die Herausforderungen und warum sie guter Hoffnung sind, etwas bewegen zu können, haben wir mit Jelena Kracht und Christian Weber gesprochen. Zum Interview

Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission sowie der Beschwerdekommission zur Entscheidung über Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids wird von der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) bei der Diakonie RWL wahrgenommen. Diese Aufgabe geschieht im Verbund der Diakonie RWL mit den drei Landeskirchen in NRW.

Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner ist die EKD mit ihrer Fachstelle „Sexualisierte Gewalt“ sowie der regelmäßig tagenden Fachkonferenz „Prävention, Intervention und Hilfe bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (PIH-K).

Zentrale Anlaufstelle.help

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat zum 1. Juli 2019 eine zentrale, unabhängige und kostenlose Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie eingerichtet. Die „Zentrale Anlaufstelle.help“ berät Betroffene allgemein über Unterstützungsangebote der evangelischen Kirche und vermittelt an die zuständigen kirchlichen und diakonischen Ansprechstellen, wie zum Beispiel die FUVSS im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Weitere Materialien, Links und Informationen finden Sie hier:

Ihr Kontakt zur Ansprechstelle

Die Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt ist erreichbar unter der Telefonnummer:

0521 594-208

Beauftragung für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Die Stelle "Beauftragung für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung" ist wie folgt erreichbar:

Per Telefon: 0521 594-208

Per E-Mail: LKA.Beauftragung-UVSS@ekvw.de

ForuM-Studie

Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin:
Marion Neuper

 Marion  Neuper

Referentin für Intervention, Meldestelle nach dem KGSsG
Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 - 594 381

Kontakt per E-Mail mehr »

Ihr Ansprechpartner:
Christian Weber

 Christian  Weber

Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW, Referent für allgemeine Präventionsarbeit, Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-380

Kontakt per E-Mail

Stefanie Fritzensmeier

Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, Sachbearbeitung

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-130

E-Mail

Stephanie Gonschior

Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, Sekretariat

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-208

E-Mail

Maria Schulz

Fachstelle „Prävention und Intervention der EKvW “, Sekretariat

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-382

E-Mail