Gefängnispfarrer und -pfarrerinnen geben Menschen, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden sind, die Möglichkeit, ihren christlichen Glauben lebendig zu halten, neu zu entdecken und Seelsorge in Anspruch zu nehmen.
Das Angebot der Gefängnisseelsorge ist darüber hinaus offen für Menschen anderer Religionen und jeder Herkunft. Zudem ist die Gefängnisseelsorge Ansprechpartnerin für die Bediensteten der Gefängnisse und engagiert sich für die Umsetzung eines menschenwürdigen Strafvollzugs.
Im Bereich der EKvW arbeiten in 18 Gefängnissen und einer Einrichtung für Ausreisepflichtige 18 Seelsorgerinnen und Seelsorger in Voll- und Teilzeitstellen. Zusammen mit allen anderen evangelischen Gefängnisseelsorgenden aller Landeskirchen bilden sie die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland.
Zu den Aufgaben der Gefängnisseelsorge gehören:
Seelsorgliche Gespräche
Unter der Voraussetzung, dass Gott keinen Menschen verloren gibt und Jesus sich auch den Menschen am Rande einer Gesellschaft liebevoll zugewendet hat, bieten wir den Inhaftierten auf Wunsch begleitende Seelsorge an. Menschen finden bei uns die Möglichkeit, sich unter dem Schutz der Schweigepflicht vertraulich auszusprechen. Manchmal wagt es jemand, seine Schuld und das Leid, das seine Opfer erlitten haben, erstmalig anzuschauen.
Gottesdienste und die Leitung geistlich geprägter Gruppen
Ein lebendiger Glaube braucht die gottesdienstliche Gemeinschaft, in der gebetet, gesungen und über biblische Texte nachgedacht wird. Die Kirchräume in den Gefängnissen ermöglichen es, durch ihre spirituelle Ausstrahlung, »eine andere Luft zu atmen«. Spirituell geprägte Gruppen werden von Gefangenen besucht, die ihre Erfahrungen teilen und eine intensivere Gemeinschaft erleben möchten. Solche Gemeinschaftserfahrungen stärken die Gefangenen während der Haftzeit und fördern notwendige soziale Kompetenzen.
Familienarbeit
Durch die Inhaftierung eines Angehörigen kommt es vor, dass Lebenspartner voneinander getrennt werden und Kinder ohne einen Elternteil zurechtkommen müssen. Die Inhaftierung eines Familienmitgliedes ist schambesetzt und häufig isolieren sich die Betroffenen von Nachbarn, Arbeitskollegen und Freunden. Seelsorgliche Gespräche und Angebote, in denen der Kontakt zum inhaftierten Familienmitglied unterstützt werden kann, stabilisieren die Familien in dieser schwierigen Zeit.
Seelsorge für Bedienstete der JVA und die Unterstützung der Institution Gefängnis
Seelsorgerinnen und Seelsorger haben für die Sorgen der Bediensteten offene Ohren. Die Bediensteten einer JVA sind häufig kritischen Situationen ausgesetzt, die im Nachhinein möglicherweise der seelsorglichen Begleitung bedürfen. In der Ausgestaltung eines menschlichen Strafvollzuges steht die Gefängnisseelsorge der Anstaltsleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der JVA beratend zur Seite.
Kontakt zu Kirchengemeinden und Kirchenkreis
Durch den Besuch der Kirchengemeinden vor Ort wird eine Brücke zwischen der Gefängnisgemeinde und den kirchlichen Gemeinden vor Ort geschlagen. Hinzu kommt die Begleitung christlich motivierter Einzelpersonen und Kontaktgruppen, die regelmäßig ehrenamtlich in die Gefängnisse kommen. Diese Verbindungen über die Gefängnisgrenzen hinweg, halten im Bewusstsein, dass der Umgang mit Straftätern und Straftäterinnen eine christliche und gesellschaftliche Herausforderung darstellt, die nicht ausschließlich an eine JVA abgegeben werden kann.