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Evangelische Kirche von Westfalen zu Übergriffen auf getaufte Flüchtlinge

»Unerträglich, wenn Christen hier drangsaliert werden«

Immer wieder gibt es Berichte über religiöse Konflikte in Asylbewerberheimen. Berichtet wird von Anfeindungen, Übergriffen und auch Morddrohungen durch Muslime gegen Christen. Vom Islam zum Christentum übergetretene Asylbewerber sind demnach häufig die Betroffenen.
Dazu Albert Henz, Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), und Pfarrer Helge Hohmann, Beauftragter für Zuwanderungsarbeit der EKvW:

Albert Henz:

Manche nehmen diese Konflikte als willkommenen Anlass, ihr Feindbild vom Islam zu pflegen und gegen »die Muslime« zu hetzen. Andere tabuisieren oder bagatellisieren das Problem, weil es nicht in ihr Weltbild passt oder weil sie keine Vorurteile verstärken wollen. Beide Herangehensweisen helfen nicht weiter. Notwendig sind eine differenzierte Sicht und besonnenes Handeln. Jeder Vorwurf, jeder Tatbestand erfordert ein genaues Hinsehen.

Das Konflikt- und Gewaltpotenzial in Flüchtlingsunterkünften – besonders in Großeinrichtungen - ist hoch, bedingt durch die Enge und das oft monatelange Warten auf eine Entscheidung über den weiteren Aufenthalt. Streit entzündet sich häufig an Alltagssituationen: Verteilung von Lebensmitteln, Gebrauch von Küchen und sanitären Einrichtungen. Oft kommen verschiedene Faktoren zusammen.
Gleichzeitig gibt es Personengruppen, die besonders bedroht sind: Zu ihnen zählen neben allein reisenden minderjährigen Flüchtlingen auch Frauen, Homosexuelle und eben christliche Minderheiten. Ihren besonderen Schutz mahnen wir in unseren politischen Gesprächen und gegenüber den Betreibern der Einrichtungen immer wieder an.

Ohne Wenn und Aber gilt: Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es ist unerträglich, wenn Menschen, die als Christen aus ihrer Heimat fliehen mussten, hier erneut wegen ihres Glaubens drangsaliert werden. Gegen die Täter muss der Staat vorgehen, auch strafrechtlich.

Flüchtlingsunterkünfte brauchen verlässliche Instanzen und durchdachte Konzepte, um Gewalt gegen Minderheiten zu verhindern. Dafür haben wir uns schon bisher in Gespräch mit dem Land Nordrhein-Westfalen und mit dem Bundesamt für Flüchtlinge und Migration eingesetzt und tun das auch weiterhin.

Helge Hohmann:

Jede Aufnahmeeinrichtung des Landes verfügt über eine Asylverfahrensberatung und ein dezentrales Beschwerdemanagement - so die Beschlusslage in NRW. Allerdings ist diese Vorgabe nicht flächendeckend umgesetzt: Manche Stellen konnten noch nicht besetzt werden. Dann besteht natürlich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, besonders, wenn die Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen sich über mehrere Monate hinzieht.

Gemeinsam mit dem Land arbeiten wir an einem Konzept für den Schutz von Minderheiten und vor Gewalt. Dazu gehört beispielsweise, dass das Personal sorgfältig ausgewählt und durch Schulungen sensibilisiert wird. Betreuer, Sicherheitskräfte und Dolmetscher müssen allen Untergebrachten unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung in gleicher Weise gerecht werden. Das Einüben von Toleranz und das interkulturelle Lernen in unserer pluralen Gesellschaft muss bereits in den Flüchtlingsunterkünften beginnen. (Pressemitteilung 34/2016)

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