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Jugendvertretungen erhalten volle Unterstützung der Landeskirche: KJVG verabschiedet! 

Und Sie bewegt sich doch! 

Ein Meilenstein für die Partizipation junger Menschen in der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde auf der Landessynode in Bielefeld gesetzt: Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG) wurde mit großer Mehrheit verabschiedet.

“Auf den heutigen Tag haben viele junge Menschen hingearbeitet”, führte David Stade aus Vlotho, langjähriges Mitglied der bisherigen Jugendkammer der EKvW, an. Die Jugendarbeit der Landeskirche feiert nach einer längeren Entwicklungsphase diesen wichtigen Schritt in Richtung einer partizipativen Kirche der Zukunft. 

Kinder- und Jugendarbeit ist seit Jahrzehnten ein Schwerpunkt der evangelischen Kirche und an vielen Stellen wurden bereits Weichen zu Selbständigkeit gestellt. Mit dem KJVG erhalten Kinder und Jugendliche jedoch nun erstmals flächendeckend eine verbindliche Struktur, um ihre Jugendarbeit eigenständig gestalten zu können. Es bietet jungen Menschen klare Befugnisse und die Möglichkeit, aktiv Entscheidungen zu treffen sowie Einfluss auf die kirchliche Arbeit zu nehmen.

Diese Weiterentwicklung unterstreicht die zentrale Rolle von jungen Menschen als Gestaltende und nicht nur als Teilnehmende der Kirche. Für die Evangelische Jugend von Westfalen bedeutet das Gesetz eine lang ersehnte Anerkennung: “Wir als junge Menschen werden gesehen und gehört, das hat uns die Abstimmung heute gezeigt. Es ist schön, dass Kirche auch ein Ort für junge Menschen ist und bleiben kann. Wir freuen uns total, unsere Ideen umzusetzen und gemeinsam mit vielen Bekannten, aber auch neuen Gesichtern aktiv zu werden und etwas Neues auf den Weg zu bringen”, sagten Marie Bienefeld und Hannah Skrzypczak, Mitglieder der Evangelischen Jugendversammlung in Westfalen. 

Das KJVG stärkt junge Menschen nicht nur auf lokaler Ebene, sondern auch in den Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene. Die Evangelische Kirche von Westfalen sendet damit ein deutliches Signal: Eigenständige Jugendmitwirkung ist kein optionales Extra, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil kirchlicher Entscheidungsstrukturen. Dies soll nicht nur die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in der Kirche stärken, sondern auch langfristig die Zukunftsfähigkeit der Kirche kräftigen. 

„Das Gesetz ist wie das Öffnen einer Tür! Jetzt liegt es an uns allen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Kirche noch offener, partizipativer und lebendiger zu machen“, so Landesjugendpfarrer Uhlstein. Das nun verabschiedete Gesetz schaffe dafür die dringend benötigte Grundlage und stelle sicher, dass junge Menschen in eigenen Gremien mitreden, mitentscheiden und mitgestalten können.

Das Gesetz lässt die Form und Arbeitsweise der sich nun bildenden Jugendvertretungen dabei offen. Konkretes können die jungen Menschen in einer Gründungsveranstaltung und durch eine eigene Geschäftsordnung selbst regeln. Dazu gehört auch das Experimentieren mit neuen Formen von jugendgerechter Gremienarbeit für Gesamtversammlungen und Leitungsgremien.  

Unterstützung bekommen sie dabei vom Amt für Jugendarbeit der EKvW, welches Materialien sammelt, erstellt und Netzwerktreffen anbietet, bei denen sich Interessierte austauschen können. Ein erstes Treffen zum Thema “Kinder- und Jugendvertretungen - begleiten, beteiligen, bestärken” findet am 10. April 2025 in Hamm statt.  

Hintergrund: Förderung der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen 

Bereits 1997 betonte die Landessynode die Bedeutung der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die kirchliche Arbeit. In den Beschlüssen wurde festgehalten, dass Kinder als vollwertige und eigenständige Persönlichkeiten betrachtet werden sollten, mit einem Recht auf eigene Gestaltungs- und Ausdrucksformen. Alle Ebenen wurden aufgefordert, qualifizierte Mitarbeitende bereitzustellen, um Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und sie vor Missbrauch zu schützen. Zudem sollten Räume geschaffen werden, in denen Kinder und Jugendliche Verantwortung übernehmen und mitentscheiden können. 

Ein markanter Meilenstein war danach die Entscheidung der Landessynode im November 2015, das aktive Wahlalter für Presbyteriumswahlen von 16 auf 14 Jahre herabzusetzen. Zudem wurde die vorherige Voraussetzung, dass Wählerinnen und Wähler zum Abendmahl zugelassen sein müssen, abgeschafft. Diese Änderungen ermöglichen es seitdem Jugendlichen ab 14 Jahren, an der Wahl der Gemeindeleitungen teilzunehmen und somit frühzeitig Verantwortung in der kirchlichen Gemeinschaft zu übernehmen. 

Im Juni 2022 wurde dann das Jugendbeteiligungserprobungsgesetz (JBEG) verabschiedet, das zunächst einen zusätzlichen Platz im Presbyterium, Kreissynodalvorstand und Kirchenleitung für eine Person unter 27 Jahren einrichtete. In Presbyterien wurde dies inzwischen sogar auf zwei Plätze angehoben.

Diese Entwicklungen unterstreichen das Engagement der EKvW, eine Kirche sein zu wollen, die offen für die Anliegen und Bedürfnisse der jüngeren Generation ist. 

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Datum: 27.11.2024