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auf einen Blick
Mitarbeitervertretungen von zwei Landeskirchen haben sich in Dortmund getroffen

Über Rechte und Pflichten informiert

DORTMUND/WESTFALEN - Mitglieder aller Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie der Lippischen Landeskirche haben sich erstmalig zu einem Austausch im Dortmunder Reinoldinum getroffen. Zu dieser Tagung hatte der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen eingeladen.

Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter haben sich über die Rechte von Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber »Kirche« informiert und sich besser kennen gelernt. Welche Rechte und Pflichten haben Interessensvertretungen? Welche Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben sie? Nicht nur bei diesen Fragen, sondern auch in konkreten Konfliktfällen biete der Gesamtausschuss Hilfe an, Lösungen zu finden.

Daneben äußerten die Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihre Erwartungen an den Gesamtausschuss. Diese reichen vonm Rechtsbeistand über praktische Tipps für Gespräche mit den Arbeitgebern bis hin zur Einflussnahme auf kirchenpolitische Entscheidungen.

Der Gesamtausschuss

Der Gesamtausschuss unterstützt und berät Mitarbeitervertretungen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und anderen kirchlichen Zusammenschlüssen. Mitarbeitervertretungen in 14 verschiedenen Regionen in Westfalen und Lippe wählen je Region alle vier Jahr einen Vertreter in den Gesamtausschuss, der aus 14 Mitgliedern besteht. Die rund 350 Interessensvertretungen der beiden Landeskirchen sind für rund 20.000 Angestellte zuständig.

Grundlage für die Arbeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz, nach dem auch seit neuestem ein Gesamtausschuss zu bilden ist. Den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitervertretungen und die Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen zu fördern, gehört nach diesem Kirchengesetz zur zentralen Aufgabe des Ausschusses.

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