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Webinar im April

Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und seine Umsetzung

Am 1. März ist das von der Landessynode 2020 beschlossene „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ in Kraft getreten. Die kirchengesetzliche Regelung und der damit verbundene Strukturaufbaus ist für alle Beteiligten Pionierarbeit.

Deshalb bietet das Landeskirchenamt an zwei Terminen (Mittwoch, 14. April 2021 oder Donnerstag, 15. April 2021 jeweils von 18.30 bis ca. 20.30 Uhr) ein Webinar mit zentralen Informationen zum Kirchengesetz. Schwerpunkt wird die Klärung von Fragen sein.

Die Webinare richten sich an Leitungsverantwortliche und Personen, die sich mit dem Thema befassen und stehen auch allen Interessierten offen.

Anmeldung und Rückfragen per E-Mail an: stephanie.gonschior@ekvw.de oder unter Telefon: 0521 594-208.

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