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Routenplaner zum neuen Pfarrstellenbesetzungsgesetz ist online

Hilfe bei Besetzung von Pfarrstellen

Mit dem 1. März 2020 ist das im Jahr 2019 von der Landessynode beschlossene neue Pfarrstellenbesetzungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz, das die rechtliche Grundlage für die Besetzung von Gemeinde-, Kirchenkreis- und landeskirchlichen Pfarrstellen, bildet, bringt eine Reihe von wichtigen Veränderungen gegenüber dem alten Pfarrwahlverfahren mit sich.

Zur Unterstützung der Presbyterien und Entscheidungsgremien wurde darum eine neue Form des sogenannten „Routenplaners“ aufgelegt, die ab sofort online abrufbar ist. Die alte schriftliche Form war auf Grund der neuen Struktur des Gesetzes nicht mehr praktikabel und wird nicht mehr aufgelegt.

Der neue Routenplaner enthält eine ausführliche Beschreibung des gesamten Verfahrens mit direkt abrufbaren Hinweisen zu den einschlägigen Gesetzestexten sowie eine Reihe von herunterladbaren Arbeitshilfen und Mustervorlagen. Die Beschreibung auf der genannten Website bezieht sich zunächst nur auf das Verfahren der Besetzung von Pfarrstellen einer Kirchengemeinde. Das davon in Details abweichende Verfahren für Pfarrstellen eines Kirchenkreises wird zu einem späteren Zeitraum hinzutreten.

Das neue Pfarrstellenbesetzungsgesetz ermöglicht ein strafferes, von Förmlichkeiten befreites Wahlverfahren, das die Feststellung der Eignung für die spezifischen Aufgaben in den Mittelpunkt stellt. Die Anfertigung eines Stellen- und eines Anforderungsprofils und die darauf beruhende Prüfung der Eignung für die jeweilige Pfarrstelle sind darum zentrale und verbindlich vorgeschriebene Elemente des Verfahrens.

Eine wichtige Neuerung des Gesetzes ist, dass nun gemeinsame Pfarrstellen von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche möglich sind.

 

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Datum: 02.03.2020