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Landessynode macht Vorgaben für die landeskirchlichen Finanzen

Haushalt muss gesichert werden

SynodeAKTUELL Nr. 4/2023

Die landeskirchlichen Finanzen für das kommende Jahr standen wie in jedem Jahr auf der Tagesordnung der Herbsttagung, zu dem die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am 24. und 25. November in Bielefeld-Bethel zusammenkam. Dabei beschloss die Synode, für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

Haupteinnahmequelle für alle kirchlichen Körperschaften sind Kirchensteuern. Das erwartete Kirchensteueraufkommen für 2024 beträgt in Westfalen rund 548 Millionen Euro. Sonstige Einnahmen setzen sich zusammen aus Rücklageentnahmen, Zinsen, Pachterträgen und staatlichen Zuweisungen wie Entgelte für Dienstleistungen (zum Beispiel Pfarrerinnen und Pfarrer, die im staatlichen Auftrag Religionsunterricht erteilen).

Eine weitere Einnahmequelle sind die sogenannten Staatsdotationen, die die EKvW jährlich vom Land NRW erhält. Dazu gehören eine Beihilfe zur Pfarrbesoldung (1,76 Mio. Euro) und ein Zuschuss für landeskirchliche Aufgaben (2,5 Mio. Euro). Diese Leistungen machen 0,78 Prozent des erwarteten Netto-Kirchensteueraufkommens aus.

Das jährliche Kirchensteueraufkommen wird nach gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüsseln an die Kirchengemeinden, die Kirchenkreise, die Landeskirche und landeskirchenübergreifend (im Rahmen des EKD-Finanzausgleichs) verteilt.

Der Allgemeine Haushalt der Landeskirche, aus dem alle unmittelbaren Aufgaben der Landeskirche erfüllt werden - von den landeskirchlichen Ämtern und Einrichtungen über die landeskirchlichen Schulen bis zur Leitung und Verwaltung – konnte dabei nicht wie vorgelegt beschlossen werden. Sein bislang geplantes Volumen umfasst 48.276.000,- Euro. Da diese geplanten Kosten jedoch nicht durch die gesetzlich festgelegten Einnahmen in Höhe von neun Prozent der gesamten Kirchensteuern gedeckt sind, war der Haushalt in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig.

Nach Maßgabe der Landessynode hat die Landeskirche jetzt bis zur nächsten Tagung der Synode im Mai kommenden Jahres Zeit, ein Konzept zu erstellen, um Kosten und Einnahmen in Deckung zu bringen. Nach erfolgreicher Vorlage des Haushaltssicherungskonzepts kann der Haushalt dann auf der kommenden Synodentagung genehmigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Landeskirche nur notwendige, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen durchführen können.

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