In der westfälischen Landeskirche sind ab jetzt öffentliche Segnungsgottesdienste möglich
Gottes Segen für gleichgeschlechtliche Paare
WESTFALEN - In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) können gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ab jetzt öffentlich in einem Gottesdienst gesegnet werden. Das hat die Synode als »Kirchenparlament« der EKvW am Donnerstag (20.11.) mit großer Mehrheit beschlossen.
Bislang waren solche Segnungen auch möglich, jedoch nur in einer nichtöffentlichen Andacht. Der Entscheidung ist ein langer Diskussionsprozess vorausgegangen. Vor zwei Jahren hatte die Synode das Thema »Familien heute« in der Landeskirche auf die Tagesordnung gesetzt mit dem Ziel, Familien zu stärken. Auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften gehören demnach zur Vielfalt der familiären Formen. »Zwei Männer oder zwei Frauen, die in Treue und Verantwortung zusammenleben, haben oft den Wunsch, ihre Liebe (deutlich und) öffentlich unter den Segen Gottes zu stellen«, erklärt dazu Präses Annette Kurschus. Die leitende Theologin der westfälischen Landeskirche begrüßt die Entscheidung der Synode: »Ich bin froh, dass wir in unseren Gemeinden diesem Wunsch nun entsprechen.«
Die Entscheidung beruht auf einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit der Bibel. Die wenigen biblischen Texte dazu schätzen die gleichgeschlechtliche Sexualität zwar anders ein als die zwischen Mann und Frau. Nicht im Blick sind jedoch gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf der Grundlage von Liebe, Treue und Verantwortung. »Wenn wir die Bibel in ihrer Gesamtaussage ernst nehmen, können wir diese gute Grundlage des Zusammenlebens von Mann und Frau auch auf eine homosexuelle Partnerschaft beziehen«, erklärt Superintendent Michael Krause (Herford) als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses.
Pfarrerinnen und Pfarrer, die eine solche Segnung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sind nicht dazu gezwungen. In solchen Fällen wird eine andere Lösung gefunden.