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Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge für Popularkirchenmusik beschlossen

Freie Fahrt für Studium Popularmusik

Die Planungen für den neuen Bachelor-Studiengang Kirchliche Popularmusik sind in vollem Gange. Erstmals wird an einer deutschen Kirchenmusikhochschule ein solcher Studiengang für Jazz, Rock, Pop und Gospel Wirklichkeit.

Unter dem gemeinsamen Dach von Evangelischer Pop-Akademie und Hochschule für Kirchenmusik Westfalen werden im Oktober 2016 die ersten Studentinnen und Studenten in Witten ihr Studium aufnehmen. »Von den Bewerbern der ersten Bewerbungsphase haben bereits acht talentierte und hochmotivierte Leute die Aufnahmeprüfung am 17.06. in Herford bestanden«, berichtet Hartmut Naumann, Prorektor der Hochschule und Professor für Popularmusik. »Dabei hatte es die Prüfung durchaus in sich. Klavier- und Gitarrespiel, Sologesang, Klausuren in Musiktheorie und Gehörbildung und nicht zuletzt eine Chorprobe mussten bewältigt werden. Das musikalische Niveau für den Zugang zum Studium ist dabei vergleichbar mit den Anforderungen an das klassische Kirchenmusikstudium, wobei neben den allgemeinen musikalischen Grundlagen für die Pop-Leute der Schwerpunkt auf dem Umgang mit Jazz, Rock oder Pop liegt.«

Aktuell gibt es jetzt noch eine zweite Bewerbungsphase. Bis zum 31.07.2016 können sich noch Interessierte für das achtsemestrige Bachelor-Studium bewerben. Die zweite Aufnahmeprüfung für diese Bewerbungsphase findet Anfang September statt.

»Ein wesentlicher Bestandteil von Kirchenmusik«

»Es gibt richtig viel Rückenwind für diesen neuen Studiengang«, freute sich auch der westfälische Kirchenmusikdezernent Dr. Vicco von Bülow. »Die Kirchenkonferenz der EKD hat soeben eine Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge für Popularkirchenmusik beschlossen.« Diese Rahmenordnung war von der Direktorenkonferenz der EKD, quasi der obersten Ebene der evangelischen Kirchenmusik, erarbeitet worden. Allen Evangelischen Landeskirchen wurde nun seitens der Kirchenkonferenz der EKD empfohlen, Popularmusikstudiengänge (Bachelor und Master) zu unterstützen und die Studienabschlüsse als gleichwertig zu den Abschlüssen für klassische Kirchenmusik anzuerkennen. »Nun ist es offiziell, dass Popularmusik ein wesentlicher Bestandteil von Kirchenmusik ist«, so Naumann, der sich zusammen mit Popularmusik-Kollegen im Bundesgebiet immer wieder für die Gleichwertigkeit von Klassik und Pop in der Kirchenmusik eingesetzt hat: »Ein Meilenstein! Nun ist der Weg frei, nicht nur für unseren Popularmusik-Studiengang hier in Westfalen, sondern auch für weitere Studiengänge dieser Art. Kirchenmusik erfährt insgesamt dadurch eine Stärkung und: sie richtet sich damit auf Vielfalt aus. Ein super Signal!«

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