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Landeskirche fördert Präventionsarbeit in Kirchenkreisen und -Gemeinden mit 1,1 Mi0. Euro

„Die Augen öffnen für das Unrecht in unserer Kirche“

SynodeAKTUELL Nr. 4/2021

Präventionsarbeit im Bereich „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (UVSS) ist und bleibt für die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ein wichtiges Thema. Um diese Arbeit künftig auch auf Kirchenkreisebene weiter auszubauen und damit zu stärken, hat die westfälische Landessynode am Samstag (13.11.) dafür die Finanzierung eines Sockelbetrages in Höhe von 1,1 Millionen Euro beschlossen. 

Angeregt von den Superintendentinnen und Superintendenten dokumentiert die Aufnahme der kreiskirchlichen Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt in den „Haushalt gesamtkirchlicher Aufgaben“ den Charakter als verpflichtende Regelaufgabe. Finanziert werden sollen davon u.a. Stellenanteile hauptamtlicher Präventionsfachkräfte, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Fortbildungskosten.

Für Superintendent Gerald Hagmann (Bochum), der die Vorlage aus dem Ausschuss „Gesamtkirchliche Aufgaben im Haushalt“ vor der digital tagenden Synode im Plenum einbrachte, ist es unverzichtbar und alternativlos „die Augen zu öffnen für das fürchterliche Unrecht, das in unserer Kirche geschehen ist. Und das mitunter auch nach wie vor geschieht. Wir wollen alles dafür tun, Unrecht zu verhindern. Und auf geschehenes Unrecht so gut es geht im Sinne Betroffener sexualisierter Gewalt zu reagieren. Dazu, so Hagmann, seien in den vergangenen Jahren ja bereits umfangreiche Schritte eingeleitet worden, „die alle Ebenen unserer Kirche betreffen. Um eine gleichmäßige Finanzierung der wichtigen Präventionsarbeit zu sichern, wird sie künftig über einen Sockelbetrag gemeinsam finanziert.“

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