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Verbände fordern nationalen Mindestpreis, Klimageld und zielgerichtete Förderung
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich entschlossen, dieses Selbstverständnis in Form eines Gesetzestextes zu verankern und der Relevanz des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. In ihrem Klimaschutzgesetz verpflichtet sie sich zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele. So müssen bis zum Jahr 2035 die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent sinken, alle Emissionen darüber hinaus kompensiert werden.
Für die Finanzierung werden im Rahmen der „Klimaschutzpauschale“ Kirchensteuermittel mit einer Zweckbindung für den Klimaschutz versehen. Ein detaillierter Klimaschutzplan legt weitreichende Maßnahmen fest, mit denen die Klimaschutzziele erreicht werden sollen.
Damit die Umsetzung dieser herausfordernden Ziele gelingt, hat die EKvW zahlreiche Personalstellen eingerichtet. Auf landeskirchlicher Ebene sind Teammitglieder des Klimabüros an verschiedenen Stellen in die Strukturen eingebunden und gestalten und unterstützen den Klimaschutzprozess. In den Kirchenkreisen sind Klimaschutzmanagende tätig. In enger Zusammenarbeit mit vielen ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden verfolgen sie alle das Ziel, „ins Handeln“ zu kommen und aus Worten Taten werden zu lassen.
Weitere Informationen und umfassende Materialien finden sich auf der zentralen Website des Klimaschutzes in der EKvW unter www.kircheundklima.de.
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Das Klimabüro erreichen Sie unter klimaschutz@ekvw.de. Oder Sie kontaktieren direkt eines der Mitglieder.
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