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Flexibilität ist gefragt

Mobilitätskonzept für den Pfarrdienst

Der Dienst von Pfarrerinnen und Pfarrern findet selten regelmäßig an einem festen Ort statt. Für viele Formen des Pfarrdienstes ist die unmittelbare Präsenz bei den Menschen, denen dieser Dienst gilt, konstitutiv.

Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer besuchen Menschen zu Hause, sind an verschiedenen Orten gesellschaftlichen Lebens präsent und müssen in – auch flächenmäßig – größer werdenden Gemeinden häufig weite Wege zu Predigtstätten oder Gemeindehäusern zurücklegen. Pfarrerinnen und Pfarrer im funktionalen Dienst auf kreis- oder landeskirchlicher Ebene stehen als Gesprächspartner und Initiatorinnen an vielen kirchlichen Orten zur Verfügung. Gerade in ländlichen Räumen ist ihr Dienst selten auf einen Handlungsort zu beschränken. Entsprechendes gilt auch für den Dienst auf der mittleren Leitungsebene der Kirche.

Für diese Erwartungen an die Mobilität von Pfarrerinnen und Pfarrern werden entsprechende Verkehrsmittel benötigt.

Um die Pfarrerin und Pfarrer in der Ausübung ihres Dienstes nachhaltig zu unterstützen und die erwartete Mobilität zu fördern, sind folgende Modelle möglich:

Nutzung von Dienstfahrzeugen

Pfarrerinnen und Pfarrer, die mehr als 10.000 km jährlich zurücklegen, sollte seitens der Anstellungskörperschaft ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. In Form eines Carsharing-Modells könnte dabei aus ökologischen Gründen auch die Bereitstellung eines einzelnen Fahrzeuges etwa für ein Pfarrteam in einer Kirchengemeinde oder die Funktionspfarrerinnen und -pfarrer eines Kirchenkreises gedacht werden. Es sollte sich dann um ein ökologisch optimales vielleicht um ein elektrisch betriebenes KFZ, oder eins mit Hybrid-antrieb handeln.

Alle Unterhaltskosten werden über die Dienststelle abgerechnet, die Abrechnung von Fahrtkostenerstattungen entfällt. Aufgrund der Zeitstruktur der Tätigkeiten und Arbeitswege im Pfarramt sollte die private Nutzung gegen Erstattung einer Kilometer-pauschale (Führen eines Fahrtenbuches obligatorisch) ermöglicht werden.

Mit dieser Variante werden Pfarrerinnen und Pfarrer, die besonders stark durch die erwartete Mobilität (vor allem auch in Pfarrstellen in ländlichen Räumen) belastet sind, völlig davon entlastet, selbst die Voraussetzungen für diese Mobilität zu schaffen. Zudem ist gewährleistet, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer ausschließlich funktionstüchtige Fahrzeuge nutzen, die sich unter ökologischen Gesichtspunkten auf dem bestmöglichen Stand der Technik befinden.

Nutzung der bestehenden Angebote für den Erwerb oder das Leasing von privateigenen Fahrzeugen

Über die kirchlichen Handelsgenossenschaften WGKD und HKD können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen privateigene PKWs zu besonders günstigen Konditionen erwerben, wenn bescheinigt wird, dass die Fahrzeuge überwiegend dienstlich genutzt werden. Als überwiegend dienstlich genutzt gilt ein Fahrzeug, wenn es mindestens zu 2/3 beruflich genutzt wird, bei manchen Herstellern reicht eine mehr als 50%ige berufliche Nutzung aus (vgl. die Konditionen der WGKD und HKD).

Dabei stehen die Möglichkeiten des direkten Erwerbs, der Finanzierung und des Leasings zur Verfügung. Diese Variante mildert die finanzielle Belastung ab, die durch den notwendig erscheinenden Erwerbs eines (zweiten) Fahrzeugs entsteht.

Kirchenrad als Dienstfahrrad

Unter ökologischen, zeitökonomischen und nicht zuletzt gesundheitsfördernden Gesichts-punkten ist ein Pedelec (oder auch ein herkömmliches Fahrrad) für viele Dienstfahrten von Pfarrerinnen und Pfarrern (gerade in städtischen Kirchengemeinden) das ideale Verkehrsmittel. Das E-Bike ist für Fahrten bis zu 5 km häufig das schnellste Verkehrsmittel und kann auch problemlos für Strecken bis ca. 15 Kilometer genutzt werden. Es ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Reduzierung von gesundheitsgefährdenden Emissionen in den Städten und hat für die Nutzerinnen und Nutzer durch die geforderte eigene Bewegung eine gesundheitsfördernde Wirkung. Wo immer die persönlichen Möglichkeiten der Pfarrperson und die dienstlichen Belange es zulassen, sollte darum das Pedelec deutlich stärker genutzt werden.

Um diese Form der Mobilität deutlich zu unterstützen, wird die Anschaffung eines Dienstfahrrades für eine Pfarrerin oder einen Pfarrer seitens eines Kirchenkreises oder einer Kirchengemeinde in den Jahren 2018 bis 2021 mit eine Zuschuss von 50 % des Anschaffungspreises, höchstens 1.000 € gefördert.

Nähere Informationen zu diesem Projekt finden sich in den  Rundschreiben 18/2018 (PDF) und 11/2019 (PDF)