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Begleitung, Gastdienst, Versorgung

Ruhestand

Sie gehen auf den Ruhestand zu oder befinden sich bereits in diesem? Hier finden Sie einen Überblick über Materialien und Beratungsmöglichkeiten zu den Themen Ruhestand und Versorgung.

Begleitung

Die Begleitung von Pfarrerinnen und Pfarrern im Ruhestand oder denen, die auf den Ruhestand zugehen, obliegt Pfarrer Thomas Groll im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gastdienst

Der Gastdienst ist ein Vertretungsdienst, der von Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand wahrgenommen werden kann, zeitlich begrenzt und verbindlich vereinbart ist. Anders als bei den von Pfarrerinnen und Pfarrern im Ruhestand gelegentlich wahrgenommenen und sehr geschätzen und hilfreichen Gottesdienstvertretungen oder anderen Aufgaben, die nicht gesondert vergütet werden, handelt es sich bei den Gastdiensten um verbindliche Vertretungen im Umfang eines vollen, dreiviertel oder eines halben Dienstes.

Er kann wohnortnah und/oder vor Ort wahrgenommen werden, wobei eine eventuell benötigte Unterkunft durch die betreffende Gemeinde gestellt wird. Pfarrerinnen und Pfarrer im Gastdienst erhalten neben ihren Versorgungsleistungen einen Zuschlag zur Versorgung von 1000 €/Monat für einen Vertretungsdienst im Umfang einer ganzen Pfarrstelle. Möglich ist auch die Vertretung im Umfang einer halben oder einer dreiviertel Pfarrstelle.

Die Gastdienste sollen eine verbindliche Vertretungsregelung bei vorübergehenden Vakanzen, Erziehungs- oder Pflegezeiten, Kontaktstudium oder längerer Erkrankung ermöglichen. Die Vermittlung erfolgt durch das Landeskirchenamt auf Anfrage durch die zuständigen Superintendentinnen und Superintendenten. Den Ruheständlern bieten die Gastdienste eine Gelegenheit, sich über den Eintritt in den Ruhestand hinaus mit ihren Gaben, Erfahrungen und Kompetenzen in den Dienst ihrer Kirche einzubringen.

Die Rahmenbedingungen dazu sind in einer Richtlinie zusammengefasst. Interessierte Pfarrerinnen und Pfarrer, die sich für den Gastdienst zur Verfügung stellen möchten, können sich wenden an:
Michael Westerhoff, Referent für Personalentwicklung, Telefon 0521 594536, E-Mail: Michael.Westerhoff@ekvw.de.

Versorgung

Allgemein

Der Anspruch auf Zahlung der Versorgungsbezüge beginnt mit Eintritt/Versetzung in den Ruhestand. Die Versorgung ist im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) geregelt

Höhe der Versorgung

Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Versorgung um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Besoldungsanspruch multipliziert wird, um den zustehenden Versorgungsanspruch zu errechnen. Wird nur Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.

Altersgrenzen

Die allgemeine Regelaltersgrenze wird schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Es ist möglich, auf Antrag ab Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden. Dies kann aber zur Folge haben, dass ein Versorgungsabschlag von bis zu 14,4 v.H. erhoben wird. Es besteht zudem die Möglichkeit, wegen Schwerbehinderung auf Antrag ab Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Dies kann zur Folge haben, dass ein Versorgungsabschlag von bis zu 10,80 v.H. erhoben wird. Die Versorgung wird nicht gemindert, wenn der Ruhestand nach Ablauf des Monats beginnt, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird.

Versorgungsauskunft

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, sich die voraussichtliche Höhe des Ruhegehalts ausrechnen zu lassen (Ausnahme von dieser Altersgrenze: Versorgungsauskunft im Rahmen einer geplanten Baufinanzierung nur gegen Vorlage begründender Unterlagen des Kreditinstituts).
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Formular „Versorgungsauskunft“.
Technischer Hinweis: Um die volle Funktionalität des Formulars zu gewährleisten, laden Sie es sich bitte herunter und öffnen Sie es mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC, den Sie hier herunterladen können. 

Den ausgefüllten Antrag auf Versorgungsauskunft senden Sie bitte per Post oder Mail an Ihren u. g. Ansprechpartner:

Theologinnen/Theologen von A bis G
Dirk Palmowski, Telefon 0521 594-142, dirk.palmowski@ekvw.de

Theologinnen/Theologen von H bis M
Nina Vallana, Telefon: 0521 594-358, nina.vallana@ekvw.de

Theologinnen/Theologen von N bis Z
Björn Martens, Telefon 0521 594-250, bjoern.martens@ekvw.de

Sofern Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie sich anhand des Versorgungsrechners des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW selbst einen Überblick verschaffen, bei dem allerdings nur Annäherungswerte ermittelt werden können, weil die Berechnungsgrundlagen des Versorgungsrechners LBV NRW marginal von denen der EKvW abweichen.
Alternative Google-Suche: „Versorgungsrechner LBV NRW
Eine Anleitung finden Sie im Merkblatt Versorgungsrechner LBV

Weitere Informationen und Ansprechpartner nach Eintritt des Versorgungsfalls

Ihr Ansprechpartner:
Thomas Groll

 Thomas  Groll

Institut für Aus- Fort und Weiterbildung

Iserlohner Str. 25

58239 Schwerte

Telefon: 02304 755-154

Kontakt per E-Mail

Flyer

Begleitung und Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand

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Ihr Ansprechpartner:
Michael Westerhoff

 Michael  Westerhoff

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-536

Kontakt per E-Mail mehr »

Ihr Ansprechpartner:
Dirk Palmowski

 Dirk  Palmowski

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-142

Kontakt per E-Mail mehr »

Ihr Ansprechpartner:
Björn Martens

 Björn  Martens

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Kontakt per E-Mail mehr »

Ihre Ansprechpartnerin:
Nina Vallana

 Nina  Vallana

Landeskirchenamt

Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 594-358

Kontakt per E-Mail mehr »