Schutz für Hinweisgeber in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sichere Stelle für Hinweise von Beschäftigten der EKvW

In Einklang mit den Regularien des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich die Evangelische Kirche von Westfalen der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Diese nimmt Meldungen von hinweisgebenden Personen entgegen, prüft sie und informiert dem Gesetz gemäß über den Fortgang des Prozesses. 

Zur Meldestelle für Hinweisgebende

Meldungen zu sexualisierter Gewalt

Bitten beachten Sie: Wenn Sie einen Fall von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Westfalen melden wollen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die dafür vorgesehene Meldestelle.

Zur Meldestelle von Fällen sexualisierter Gewalt