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Häufige Fragen

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?


Diese Funktion wird von einem Mitarbeitenden ehrenamtlich wahrgenommen. Ab 20 Angestellten (in Kitas werden die Kinder mit gezählt) ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber im betrieblichen Umfeld, gibt beispielsweise Hinweise zu Unfallgefahren. Jeder kann sich zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen, hierfür sind keine Vorkenntnisse notwendig. Ein Sicherheitsbeauftragter sollte keine leitende Funktion haben und kann auch nicht durch einen externen Dienstleister gestellt werden.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber beratend bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie hat im Rahmen einer Ausbildung Fachwissen zum Arbeitsschutz erworben. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet sich fachkundig durch sie beraten zu lassen. Er kann entweder einen seiner Mitarbeitenden zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen oder die Aufgaben durch einen überbetrieblichen Dienstleister durchführen lassen. In der evangelischen Kirche besitzen viele Ortskräfte die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Was ist ein Betriebsarzt?


Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beratend bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsärzte sind entweder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder haben nach ihrer Ausbildung eine Fortbildung Betriebsmedizin absolviert. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet sich fachkundig durch ihn beraten zu lassen. Betriebsärzte stehen unter ärztlicher Schweigepflicht und dürfen dem Arbeitgeber keine Auskunft über den Gesundheitszustand einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. In der evangelischen Kirche ist die arbeitsmedizinische Betreuung an die BAD GmbH als Dienstleistung vergeben.

Was ist die EFAS?


Die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist eine unselbständige Einrichtung der EKD. Hauptaufgabe ist die Unfallprävention, Unterstützung der Landeskirchen und die Gesundheitsförderung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wurde 1997 von der EKD ins Leben gerufen, um eine Fachstelle zu schaffen, die sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der über 220.000 Mitarbeitenden der evangelischen Kirche professionell kümmert und ein hohes Niveau dessen sicherstellt.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?


Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Bereich der Arbeitssicherheit. Durch sie werden Gefahren und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz erkannt, aufgedeckt und bewertet. Dies dient dem Zweck, Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Gefährdungen abzuleiten.

Was ist eine Betriebsanweisung?


Eine Betriebsanweisung ist ein in vielen Vorschriften gefordertes Dokumente, welches den Mitarbeiter auf einem Blick über Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder beim Durchführen von gefährlichen oder belastenden Arbeiten informiert. Außerdem sind hier erste Maßnahmen bei Unfällen aufgelistet.

Betriebsanweisungen eignen sich hervorragend als Grundlage für die Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sollten an den betreffenden Arbeitsplätzen aushängen.

Eine Sammlung verschiedener Betriebsanweisungen finden Sie auf der Homepage der EFAS.

Weiterhin bekommen Sie Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen, wie Putz- oder Desinfektionsmittel, über Ihren Zulieferer. Eine Datenbank vieler Gefahrstoffe und die dazugehörigen Betriebsanweisungen bietet auch die BG Bau

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt?


Sicherheitsdatenblätter sind eine ausführliche "Gebrauchsanweisung" für gefährliche Stoffe und Gemische. Sie werden zusammen mit einem Gafahrstoff ausgeliefert, oder im Vorfeld elektronisch übermittelt.

In Sicherheitsdatenblätter müssen alle Bestandteile eines Gefahrstoffes, sowie sämtliche Gefahren die von ihm ausgehen und erforderliche Maßnahmen bei einem „Unfall“ oder einer Fehlbenutzung verzeichnet sein.

Es dient zusätzlich als Grundlage zur Erstellung einer Betriebsanweisung und sollte sorgsam in einem Ordner aufbewahrt werden.

Kontakt

Evangelische Kirche von Westfalen
Stabsstelle Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-555

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