An der Handreichung sind die drei Landeskirchen in NRW und zwei Bistümer beteiligt
Taufe konfessionsverbindend feiern
MedienInfo 21/2021
In einigen Gemeinden vor Ort wird die Taufe von Kindern mit einem evangelischen und einem katholischen Elternteil bereits ökumenisch gefeiert. Grundlage dafür bietet die jetzt erschienene „Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien“.
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die Lippische Landeskirche, die Evangelische Kirche im Rheinland und das Bistum Essen folgen einer Anregung des Erzbistums Paderborn und haben die praktische Arbeitshilfe gemeinsam zusammengestellt.
„Die ökumenischen Aufrufe im Jahr des Reformationsjubiläums 2017 haben jetzt zu einer weiteren Annäherung zwischen unseren Kirchen geführt in der gemeinsamen Feier der Taufe“, sagt Präses Dr. h. c. Annette Kurschus. Mit der Handreichung werde den Gemeinden eine „zwischen unseren Kirchen vereinbarte liturgische Grundlage für die Gestaltung dieser gemeinsamen Tauffeiern an die Hand gegeben“, so die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen.
In seinem Geleitwort zur Handreichung erklärt der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker, dass die ökumenischen Aufrufe im Rahmen des 500. Jahrestages der Reformation im Jahr 2017 Anlass gewesen seien, die wachsende ökumenische Gemeinschaft mit den evangelischen Nachbarkirchen von Westfalen und Lippe noch konkreter werden zu lassen.
Weiterentwicklung der gemeinsamen Feier der Trauung
Die „Gemeinsame Feier der Taufe“ ist eine Weiterentwicklung gemeinsamer Gottesdienste, die bereits seit mehreren Jahrzehnten schon bei Traugottesdiensten praktiziert werden und für die es mit der „Gemeinsamen Feier der Trauung“ ebenfalls eine von beiden Konfessionen vereinbarte liturgische Grundlage gibt. Die Handreichung wurde von den Ökumenereferenten und Fachkolleginnen und –kollegen der beteiligten Kirchen erarbeitet. Sie enthält eine Theologische Hinführung „Taufe als Eröffnung der Christusgemeinschaft“ mit einer Beschreibung des Prozesses zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe, eine biblische Tauftheologie sowie Informationen zur Säuglingstaufe. Die Handreichung führt in die gemeinsame Feier der Taufe ein und enthält einen liturgisch entfalteten Ablauf. Weitere liturgische Texte zur Auswahl stehen im letzten Teil zur Verfügung.
In der Einführung zur neuen Handreichung wird theologisch begründet, dass es nur eine Taufe gibt, durch die Menschen mit Christus verbunden und in eine der bestehenden Konfessionskirchen aufgenommen werden.
„Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint“, heißt es in der Magdeburger Tauferklärung von 2007. Die Feier der Taufe verbindet die evangelischen und die katholischen Kirchen, was sich in der gemeinsamen Liturgie ausdrückt. Die eigentliche Taufhandlung vollzieht der Liturg oder die Liturgin der jeweiligen Taufkonfession, in der die Taufe anschließend in das Taufregister eingetragen wird.
In der gemeinsamen Arbeitsgruppe der fünf beteiligten Bistümer und Landeskirchen habe man sich darauf verständigt, so Ökumenedezernent Dr. Ulrich Möller, dass die Zielperspektive dieser gemeinsame Tauffeier die konfessionsverbindenen Familien heute sein sollten. „Gemeinsame und unterschiedliche Tauftraditionen sind berücksichtigt und in einem großen theologischen Konsens in dieser Handreichung aufgenommen worden“, sagt Oberkirchenrat Möller.
Selbstverständliches Miteinander
In ihrem gemeinsamen Vorwort betonen Landessuperintendent Dietmar Arends für die Lippische Landeskirche, Erzbischof Hans-Josef Becker für das Erzbistum Paderborn, Präses Dr. h. c. Annette Kurschus für die Evangelische Kirche von Westfalen, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck für das Bistum Essen sowie der vorherige Präses Manfred Rekowski für die Evangelische Kirche im Rheinland, dass sich in der ökumenischen Zusammenarbeit der beteiligten Kirchen in den vergangenen Jahrzehnten auf allen Ebenen, besonders in der Ökumene der Gemeinden, ein vielfach selbstverständliches, geschwisterliches Miteinander entwickelt habe.
„Gemeinsam stehen wir als Kirchen vor der Aufgabe, Menschen in ihrem Leben und Alltag zu begleiten und ihnen nahe zu bringen, dass der Glaube an Christus und an sein Evangelium zu einem gelingenden und erfüllten Leben führt“, erklären die leitende Theologin und die leitenden Theologen. Durch die Mitwirkung eines Liturgen oder einer Liturgin der jeweils anderen Konfession solle zum Ausdruck kommen, dass die konfessionsverbindenden Familien ihren selbstverständlichen Platz in den Kirchen haben. „Die Möglichkeit der gemeinsamen Feier der Taufe ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unsere Sendung als Kirche heute in ökumenischer Verbundenheit zu leben.“