Vizepräsident Dr. Arne Kupke legt Haushaltsplan 2020 vor / Herausforderungen annehmen
Dankbar für die konservative Haushaltspolitik der letzten Jahre
MedienInfo: Synode aktuell Nr. 4
Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Banken macht nicht nur Privatanlegern das Sparen schwer, sondern trifft auch die westfälische Landeskirche: „Leihen Sie dem deutschen Staat Geld und erstmals in unserer Geschichte bekommen Sie nach 30 Jahren weniger zurück als Sie eingezahlt haben.“
Dr. Arne Kupke macht aus seinem Unverständnis für die aktuelle europäische Finanzpolitik keinen Hehl. In seiner Haushaltsrede am Montag (18.11.) vor der Landessynode warnte der Juristische Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) vor den Folgen des „künstlich gestützten Aufschwungs“.
Denn der könne einen Einbruch des Wirtschaftswachstums zwar verzögern, nicht aber verhindern. Erste massive Einbrüche bei der Einkommenssteuer um knapp 20 Prozent für den Monat September reduzierten erwartete Überschüsse, so Kupke, und gäben „uns eine Ahnung davon, was wir im Falle einer allgemeinen Rezession zu erwarten haben“.
Bewährt: Konservative Finanzpolitik der Landeskirche
Eine gute Nachricht hat er aber auch parat: „Wir können dankbar sein für die konservative Schätzung der Kirchensteuern. Aus dem Erschrecken über die Zahlen müssen hier und jetzt keine Konsequenzen gezogen werden. Wir können das auf das Konto der Vergewisserung über die Angemessenheit unserer langfristig orientierten Haushaltspolitik verbuchen und konsequent und nachhaltig Konsolidierung betreiben.“ Zu den großen Herausforderungen der kommenden Haushaltsjahre zählt Kupke neben den steigenden Beihilfekosten (also die finanzielle Unterstützung für Pfarrer und Kirchenbeamte im Krankheitsfall), die Wiedereinführung der Besoldungsgruppe A 14 im Pfarrdienst, die Etablierung des „NKF Competence Center“ als landeskirchenweiten Servicedienstleister bei der Umstellung auf das Neue Kirchliche Finanzmanagement (NKF) sowie die Ergebnisse der „Freiburger Studie“.
Freiburger Studie: Herausforderungen annehmen – Wandel gestalten
Denn laut Prognose der Freiburger Wissenschaftler ist bis 2060 insgesamt ein Rückgang von rund der Hälfte der Mitglieder der evangelischen Kirche in Deutschland zu erwarten. Und „der prognostische Rückgang der Einnahmen bis 2025 um ein Fünftel und bis 2030 um ein Viertel klingt so leicht, wird aber drastische Auswirkungen auf alle Haushalte unserer Kirche haben“. Für Arne Kupke aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Sein Ziel: „das Ende des Lamentos über das Ende der Volkskirche und den jährlichen Rückgang der Mitglieder zugunsten einer im Glauben verankerten Hinwendung zu den Herausforderungen.“ Sich den gesellschaftspolitischen und demografischen Veränderungen stellen und mutig neue Wege suchen. Die Krise als Chance begreifen. Den Wandel gestalten. Denn: „Die Frage der Strahlkraft ist keine Frage der numerischen Größe. Wir als Christen sollten uns das immer wieder zusagen.“
Haushalt 2020: Arbeit mit Geflüchteten – Nachwuchsgewinnung - Seelsorge
Mit voraussichtlich 560 Millionen Euro wird das für 2019 erwartete Kirchensteueraufkommen (Planungsansatz: 507 Millionen Euro) im laufenden Haushaltsjahr zwar deutlich übertroffen. Doch für Kupke als „Finanzminister“ der viertgrößten deutschen Landeskirche sind eben nicht die nominalen Zahlen entscheidend, sondern die realen. Auch für das kommende Haushaltsjahr. Im Klartext: 520 Millionen Euro sind der höchste Haushaltsansatz aller Zeiten. Berücksichtigt man aber Faktoren wie Lohnsteigerungen, demografischen Wandel, sinkende Finanzkraft der Kirchenmitglieder und notwendige Rückstellungen zur Versorgungskasse, ist der übrig bleibende, reale Geldwert deutlich geringer.
508,3 Millionen Euro fließen im kommenden Jahr u.a. in die Verteilung an die Kirchenkreise, in die Pfarrbesoldung, den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche und in gesamtkirchliche Aufgaben. Darunter: die Arbeit mit Geflüchteten, die auch im kommenden Jahr mit bis zu einer Million Euro gefördert werden wird; die Begleitung und Nachwuchsgewinnung für kirchliche Berufe; Personal- und Sachkosten für 15 weitere landeskirchliche Pfarrstellen im Bereich Forensik und Psychiatrie; sowie – zunächst bis 2024 – die Errichtung einer Fachstelle im Landeskirchenamt mit dem Aufgabengebiet „Erschließung öffentlicher Fördermittel für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen“. Die Synode verabschiedet den Haushaltsplan 2020 voraussichtlich am Dienstagabend (19.11.).
Zum Hintergrund
Clearing ist ein Verrechnungsverfahren, das die unterschiedlichen Wohnsitze und Arbeitsorte der Kirchenmitglieder ausgleicht. Die Kirchensteuer steht der Kirche zu, in der ein Mitglied seinen Wohnsitz hat. Auf Grund des so genannten Betriebsstättenprinzips im staatlichen Steuerrecht geht die Kirchensteuer aber dort ein, wo der Arbeitgeber des Kirchenmitgliedes seine Betriebsstätte unterhält. Da Betriebsstätten und Wohnsitze ungleich über die Landeskirchen verteilt sind, geht die Kirchenlohnsteuer in vielen Fällen an Landeskirchen, denen sie gar nicht zusteht. Es bedarf deshalb einer nachträglichen Bereinigung. Das Clearingverfahren führt also dazu, dass eine Landeskirche rückwirkend entweder Geld erhält oder nachzahlen muss. Die Höhe lässt sich nicht genau planen. Um auf Nachzahlungen gefasst zu sein, baut die EKvW eine angemessene Rückstellung auf.