Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie

Was sagt die Kirche zum »Dritten Weg«?

Warum lehnen Kirche und Diakonie einen Arbeitskampf ab? Diese sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Recht auf Streik?

Aus dem Grundgesetz lässt sich das Streikrecht nicht direkt begründen. Es wird vielmehr aus dem Recht auf Koalitionsfreiheit abgeleitet: Dieses »Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden« ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Hier finden sich jedoch keine konkreten Aussagen über das Streikrecht. Das Grundgesetz sieht also vor, dass Inhalt und Grenzen des Streikrechts aus seiner Funktion entwickelt werden.

Laut Bundesarbeitsgericht ist das Streikrecht nicht mehr und nicht weniger als ein notwendiges Hilfsmittel der Tarifautonomie. Es soll also gewährleisten, dass sachgerechte Tarifverträge zustande kommen. Das bedeutet: Der Streik ist nur dann verfassungsrechtlich geschützt, wenn er dazu dient, Tarifverträge zu erzwingen. So sind beispielsweise politische Streiks oder Sympathiestreiks nicht von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gedeckt.

Außerdem sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Dienstnehmer und Dienstgeber, in Auseinandersetzung und Kampf fair und »mit gleichen Waffen« gegenüberstehen. Es gilt das Prinzip der Arbeitskampfparität. Das Bundesarbeitsgericht betont in seiner aktuellen Rechtsprechung, dass dies die »Abwehrfähigkeit« beider Seiten voraussetzt. Dem Streik entspricht auf der Gegenseite die Aussperrung.

Aussperrung als Arbeitskampfmittel ist in Kirche und Diakonie aber nicht nur kirchen- und satzungsrechtlich untersagt, sondern auch mit der Grundlage diakonischer Arbeit, der tatkräftigen Nächstenliebe, nicht zu vereinbaren. Es wäre unverantwortlich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Dienst an kranken, behinderten oder alten Menschen auszusperren. Einem Streik könnte die Dienstgeberseite also nichts entgegensetzen. Der Arbeitskampf würde mit sehr ungleichen Waffen geführt.

Warum gehen Kirche und Diakonie einen anderen Weg?

Weil ein Arbeitskampf zu Lasten der Schwachen ginge. Alle, die in der Kirche arbeiten, verkündigen das Evangelium in Wort und Tat. Das heißt: Kirche und Diakonie haben den Auftrag, die Botschaft von Gottes Liebe weiterzugeben – auf vielfältige Weise. Das geschieht in Predigt, Seelsorge und Unterricht ebenso wie in diakonischer Arbeit: Zuwendung und professionelle Hilfe für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Diese Arbeit darf nicht durch den Druck beeinträchtigt werden, den beide Seiten in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung aufeinander ausüben. Der Auftrag der Kirche kann nicht für die Dauer eines Streiks oder einer Aussperrung ausgesetzt werden. Der Auftrag der Kirche darf nicht unter dem Ringen um gerechten Lohn leiden.

Wie sieht dieser Weg aus?

Die Kirchen bilden Arbeitsrechtliche Kommissionen, die paritätisch mit Vertretern der Dienstnehmer und Dienstgeberseite besetzt sind. Keine Seite kann also die andere überstimmen. Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen legen die Arbeitsbedingungen fest. Kommt es hier zu keiner Einigung, entscheidet eine – ebenfalls paritätisch besetzte – Schiedskommission unter dem Vorsitz eines unparteiischen Dritten. Ihr Spruch ist für alle Beteiligten bindend.
 
Dieses kirchliche Verfahren wird als Dritter Weg bezeichnet. Es unterscheidet sich von einer einseitigen Festlegung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber (Erster Weg) und von einer Regelung durch Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz (Zweiter Weg). Da der Dritte Weg eine verbindliche Schlichtung umfasst, bedarf es keiner Konfliktlösung durch den Arbeitskampf.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Oft genug recht mühsam. Der Dritte Weg verlangt von allem Beteiligten einen langen Atem, ein hohes Maß an Diskussionskultur und Geduld. Er setzt auf Dialog statt Druck, Kooperation statt Konfrontation. Das ist anspruchsvoll, hat aber bis jetzt immer zu einem akzeptierten Interessenausgleich geführt.

Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?

In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Das bedeutet auch: Die Religionsgemeinschaften haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln – »innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes«, wie es das Grundgesetz formuliert. Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung garantiert dieses kirchliche Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich. Zu den eigenen Angelegenheiten der Kirche gehört auch: Sie legt die Arbeitsbedingungen für ihre privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest und ebenso das Verfahren, in dem diese Arbeitsbedingungen geregelt werden.

Sind die diakonischen Einrichtungen nicht längst zu Konzernen geworden, die marktwirtschaftlich arbeiten?

Richtig ist: Die Diakonie muss sich auf dem Markt behaupten – und gleichzeitig solide wirtschaften. Es geht darum, sichere Arbeitsplätze zu berechenbaren Bedingungen zu halten. Der Pflegemarkt ist politisch gewollt: Er macht Effizienz und Kostenreduzierung zum Maßstab. Die Diakonie ist hier ein Anbieter unter vielen. Deshalb muss die Diakonie unternehmerisch arbeiten – aber nicht am Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert. Es darf keinen Gewinn auf Kosten der Schwachen geben. Ziel diakonischer Arbeit ist nicht Profitmaximierung, sondern optimale Pflege, Betreuung und Versorgung. Diakonische Arbeit wird im Wesentlichen aus Sozialkassen und Steuern finanziert. Sie schüttet keine Gewinne aus, sondern hilft Menschen, die Hilfe brauchen. Deshalb gibt es in der Diakonie keinen Gegensatz von Kapital und Arbeit.

Verdient man in der Diakonie weniger als woanders?

Diakonische Einrichtungen sind verlässliche Arbeitgeber. Sie zahlen ihren Mitarberinnen und Mitarbeitern Vergütungen, die oberhalb der Löhne der privat-gewerblichen Dienste liegen. Die große Treue der meisten Beschäftigten zum diakonischen Arbeitgeber spricht für sich: Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Diakonie beträgt fast 20 Jahre, während Beschäftigte fast aller Branchen in Deutschland im Schnitt vier bis sechs Jahre in ihrem Betrieb beschäftigt sind.

Wie verhalten sich Kirche und Diakonie zur Gewerkschaft Verdi und ihren Forderungen?

Die Gewerkschaften verlieren seit Jahren Mitglieder – in kirchlichen Arbeitsfeldern wollen sie Mitglieder gewinnen. Das hat aber nur Sinn, wenn sie dort auch mitreden. Verdi wurde immer wieder eingeladen, in der Arbeitsrechtlichen Kommission mitzuarbeiten. Das hat diese Gewerkschaft bisher regelmäßig abgelehnt. Verdi wehrt sich gegen den Dritten Weg und will insbesondere nicht auf das Streikrecht verzichten.

Könnten Kirche und Diakonie nicht zusammen mit Verdi an einem Strang ziehen?

Kirche, Diakonie und Gewerkschaften sollten mit vereinten Kräften ein großes gemeinsames Ziel verfolgen: die Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, unter denen soziale Arbeit geschieht. Die Fixierung auf die Streikfrage verengt dabei den Blickwinkel. Beide Seiten haben eine erhebliche Schnittmenge an Interessen. Beide Seiten, Kirche und Diakonie wie Gewerkschaften, haben auch eine anwaltschaftliche Aufgabe für die Hilfsbedürftigen in unserer Gesellschaft. Gemeinsam ließe sich diese Aufgabe besser lösen – sowohl im Sinne von Mitarbeitenden als auch im Sinne von kranken, alten und behinderten Menschen.