Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet. Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrerinnen/Pfarrern und Presbyterinnen/Presbytern.
Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Auch wenn Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen: auch Presbyterinnen und Presbyter können diese wichtige Aufgabe wahrnehmen. Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.
Was macht ein Presbyterium?
Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde.
Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben (Auswahl):
- es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden
- es wirkt bei der Pfarrwahl mit
- es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
- es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl
- es legt die Zahl der Gottesdienst und deren Zeiten fest
- es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
- es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
- es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
- es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen
- es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
- es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
- es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus
- es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
- es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr
Wie lange dauert eine Amtszeit?
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Nach Vollendung des 75. Lebensjahres endet die Mitgliedschaft im Presbyterium nach Ablauf der Amtsperiode. Presbyterinnen und Presbyter können vor Ablauf der Amtszeit ihr Amt niederlegen.