„Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine lebendige und vielgestaltige Kirche, in der sich das schöpferische Wirken Gottes zeigt.“
Mein Patenamt

»Möchtest Du Patin für unser Kind werden?«

Wer diese Frage gestellt bekommt, fühlt sich einerseits geehrt, andererseits nicht selten überfordert. Fragen stellen sich: Was hat es mit dem Patenamt auf sich? Was muss ich da tun? Wir haben Ihnen die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Patin oder Pate sein – was ist das?

Sie sind gefragt worden, ob Sie Patin oder Pate werden wollen. Vielleicht haben Sie gleich freudig zugestimmt. Vielleicht haben Sie aber auch gezögert und sich längere Zeit Gedanken darüber gemacht, welche Erwartungen und Verpflichtungen auf Sie zukommen. Aber auch nach Ihrer Zustimmung bleibt da vielleicht die Frage: Was ist das eigentlich: »Pate sein«?

Zum einen suchen die Eltern nach Menschen, die mit ihnen zusammen ihr Kind auf seinem Lebensweg begleiten wollen, die ihnen Gesprächspartner in der Erziehung sein sollen und denen sie ihr Vertrauen schenken können.

Die Kirche wiederum betraut die Patinnen und Paten mit der Aufgabe, das getaufte Kind im Bemühen um den Glauben zu unterstützen, ihm von seiner Taufe zu erzählen und mit ihm zusammen nach Antworten auf seine Lebensfragen zu suchen.

Beides gehört zusammen - die Perspektive der Eltern mit der Perspektive der Kirche. Und natürlich auch die Paten und Patinnen mit den Kindern, die getauft werden.

Die Taufe ist ein Geschenk Gottes auf dem Lebens- und Glaubensweg des Kindes. Und die Patinnen und Paten haben das besondere Vorrecht, dieses Geschenk auszupacken. Dazu gehört auch die Frage des Patenkindes: »Warum bin ich getauft? Was bedeutet das?«

Woher kommt das Patenamt?

In den Anfängen der Christenheit haben die Paten den (erwachsenen) Menschen bei ihrer Taufvorbereitung begleitet und waren zugleich Bürgen für die Ernsthaftigkeit ihres Glaubens.

Als dann später vorwiegend Kinder getauft wurden, bezeugten die Paten die Taufe und waren mitverantwortlich für die religiöse Erziehung. Ihre Fürsorge für das Patenkind umfasste in früheren Zeiten auch die Verpflichtung, im Notfall stellvertretend für die Eltern das Kind aufzunehmen.

Heute haben Patinnen und Paten aus Sicht der Kirche vor allem die Aufgaben, das Kind zur Taufe zu begleiten und stellvertretend oder mit ihm zusammen in das Glaubensbekenntnis der Gemeinde einzustimmen. So kann das Vertrauen wachsen, das die Eltern in die Paten gesetzt haben. Und zu dem Patenkind wird das Vertrauensverhältnis ausgebaut.

Weil das Patenamt untrennbar zur Taufe gehört, lohnt sich der Blick darauf, was denn die Taufe bedeutet.

Welche Aufgaben habe ich als Patin oder Pate?

»Paten verpflichten sich, mit den Eltern zusammen dafür zu sorgen, dass das getaufte Kind sich der Bedeutung der Taufe bewusst wird.«

So beschreibt es das »Kirchengesetz über die Verwaltung des Sakraments der heiligen Taufe in der Evangelischen Kirche von Westfalen«, die sogenannte »Taufordnung« unserer Kirche. Sie nennt als wichtige Merkmale die Fürbitte für das Kind, das gemeinsame Gebet mit dem Kind und die Tauferinnerung. All dies soll dazu helfen, dass das Kind einen Zugang zum Glauben und zur Gemeinde findet.

Neben die pädagogische und seelsorgliche Aufgabe tritt ein (kirchen-) rechtlicher Gesichtspunkt: Patinnen und Paten sind Zeugen der Taufe. Deshalb sollen sie im Taufgottesdienst anwesend sein.

In dem Taufgottesdienst bekennen Patinnen und Paten gemeinsam mit der versammelten Gemeinde ihren christlichen Glauben. Zusammen mit den Taufeltern versprechen sie, das Kind christlich zu erziehen und ihm nach besten Vermögen den Weg zu weisen zu einem Leben als Christ. Vielerorts ist es üblich, dass Patinnen und Paten zu Beginn des Gottesdienstes mit Namen begrüßt werden; sie können Lesungen zur Taufe übernehmen, das Kind am Taufbecken auf dem Arm halten, die Taufkerze anzünden. Über Bekenntnis und Versprechen hinaus können Patinnen und Paten also in den Gottesdienst eingebunden sein. Sie können am dem Taufgespräch teilnehmen, in dem der Pfarrer oder die Pfarrerin mit den Eltern die Taufe vorbereitet. Hier können alle diese Möglichkeiten besprochen werden.

Die genannten Aufgaben beschreiben das Patenamt als ein kirchliches Amt. Das Besondere daran: Dieses Amt der Kirche wird im Zusammenhang der Familie ausgeübt. Das Patenamt findet in familiären und freundschaftlichen Beziehungen statt.

Patinnen und Paten erweitern den engeren Kreis der Familie; sie können für ihr Patenkind zur Vertrauensperson werden, die neben den Eltern für Fragen des Lebens und des Glaubens ansprechbar ist. Patinnen und Paten begleiten die Kinder auf deren Taufweg. Wichtige Momente, an denen diese Seite des Patenamtes sichtbar wird, sind Tauferinnerungsgottesdienste, der Einschulungsgottesdienst und auch die Konfirmation.

Wer kann Patin oder Pate werden?

Patinnen und Paten sollen der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate muss Glied einer der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe vom 29. April 2007 unterzeichnet haben (Magdeburger Erklärung).

Die Taufe soll zurückgestellt werden, wenn sich weder eine evangelische Patin oder ein evangelischer Pate noch eine Patin oder ein Pate aus den Unterzeichnerkirchen der Magdeburger Erklärung findet; ausnahmsweise kann die Taufe mit Zustimmung des Presbyteriums vollzogen werden, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Kindes sorgt.

Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden. Hier fragen Sie bitte den Pfarrer oder die Pfarrerin. Ein eigenes Amt des »Taufzeugen« oder der »Taufzeugin« für Menschen, die keiner Kirche angehören, gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht.

Wie viele Paten oder Patinnen sind nötig?

In der Regel wird für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate bestellt. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, geeignete Patinnen oder Paten zu benennen, soll die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche unterstützen. Die Taufe soll zurückgestellt werden, wenn keine Paten gefunden werden.

Ausnahmsweise kann die Taufe trotzdem mit Zustimmung des Presbyteriums vollzogen werden, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Kindes sorgt.

Was ist eine Patenbescheinigung und wo bekomme ich sie?

Eine Patenbescheinigung dokumentiert, dass die Person, auf deren Namen die Bescheinigung ausgestellt ist, das Patenamt übernehmen darf. Sie ist im Gemeindebüro der Kirchengemeinde erhältlich, zu der der Pate/die Patin gehört. Hier können Sie erfahren, zu welcher Gemeinde Sie gehören.

Können Paten oder Patinnen nachträglich benannt und in das Kirchenbuch eingetragen werden?

Gelegentlich wird von Familien der Wunsch geäußert, einen Paten nachzubenennen. Kirchenrechtlich ist das nicht möglich.

Ein Nachtrag im Kirchenbuch erfolgt nicht, eine Beurkundung wird nicht später verändert. Ein wichtiger Grund: Paten sollen bei der Taufe dabei sein, sollen sie bezeugt haben.

Dennoch können Menschen auch ab einem späteren Zeitpunkt ein getauftes Kind auf seinem Taufweg begleiten, wenn die Eltern dies wünschen. Sprechen Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin darüber, wie dies sichtbar gestaltet werden kann. Sie können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.

Kann man das Patenamt rückgängig machen?

Leider erfüllen sich manchmal die Hoffnungen nicht, die in eine gelingende Beziehung zwischen Patenkind und Pate oder Patin gesetzt werden. Mitunter kommt es zu Konflikten oder Brüchen zwischen Eltern und Paten, die das Patenamt erschweren.

Dennoch können Patinnen und Paten nicht aus dem Kirchbuch und aus dem Stammbuch der Familie gestrichen werden. Es handelt sich dort jeweils um die Beurkundung einer vollzogenen Handlung, die nicht nachträglich rückgängig gemacht werden kann.

Übernehmen die Paten und Patinnen beim Tod der Eltern die Vormundschaft für das Kind?

Bei der Auswahl der Patinnen und Paten spielt oft auch die Frage eine Rolle, ob Patinnen und Paten für das Kind eintreten könnten, wenn den Eltern etwas zustoßen sollte.

Mit dem Patenamt ist jedoch keine rechtliche Vormundschaftsverpflichtung verbunden. Falls dies gewünscht wird, ist eine gerichtliche Regelung erforderlich.

Wie kann ich den Anfang des Patenamts gestalten?

Sie versprechen bei der Taufe, ihrem Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zur Seite zu stehen, es zu begleiten und zu unterstützen.

Dieses Vertrauensverhältnis kann durch viele Formen des Kontaktes zwischen Patenkind und Paten entstehen. Vielleicht haben Sie selbst Ideen, wie dies geschehen könnte, vielleicht suchen Sie aber auch nach Anregungen und Hilfestellungen, vor allem, wenn Sie nicht in der Nähe Ihres Patenkindes wohnen.

Schon im Vorfeld der Taufe gibt es unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten – natürlich in Absprache mit den Eltern: Nehmen Sie am Taufgespräch teil, suchen Sie gemeinsam den Taufspruch, die Taufkerze und eventuell auch das Taufkleid aus, überlegen Sie, ob Sie bei der Tauffeier einen biblischen Text oder ein Gebet für ihr Patenkind lesen wollen, machen Sie Vorschläge für Lieder.

Und nach der Taufe?

Machen Sie den jährlichen Tauftag zu einem Festtag, an dem Sie sich Zeit für Ihr Patenkind nehmen, es anrufen, besuchen, oder ihm einen Brief schreiben. Entzünden Sie mit ihm die Taufkerze, erzählen Sie von der Taufe, schauen Sie sich gemeinsam Bilder an.

Der Tauftag ist auch eine gute Gelegenheit, ihrem Patenkind etwas Besonderes zu schenken, das im Bezug zur Taufe steht: Eine CD mit (christlichen) Kinderliedern, ein kleines Buch mit Gebeten, Bilderbücher zu biblischen Themen, eine Kinderbibel, die Sie gemeinsam anschauen können und aus der Sie vorlesen, Puzzles oder Bilder von biblischen Geschichten oder Dinge zum Staunen (Prisma, Kaleidoskop u.a.). Sie können für Ihr Patenkind beten und mit ihm singen und beten.

Wenn Sie in der Nähe wohnen, können Sie ihr Patenkind zum Kindergottesdienst begleiten oder zum Tauferinnerungsgottesdienst, der in vielen Gemeinden gefeiert wird. Dadurch ergeben sich bestimmt viele Anknüpfungspunkte für Gespräche, für gemeinsames kritisches Suchen und Fragen, für ein gegenseitiges Unterstützen auf dem Lebens- und Glaubensweg.

Auch für ein Kind im Konfirmandenunterricht schafft die Begleitung der Patin oder des Paten beim Gottesdienstbesuch Vertrauen. Gerade in dieser Zeit des Heranwachsens brauchen Jugendliche oft vertraute Gesprächspartner neben den Eltern. Unterstützen Sie Ihr Patenkind bei seiner religiösen Entwicklung. Gehen Sie mit ihm auf dem Weg des Fragens und Suchens und Findens. Erinnern Sie sich mit ihm zusammen an das Fest der Taufe und an die Zusage Gottes: »Ich habe Dich bei Deinem Namen gerufen, Du bist mein!« (Jesaja 43,1). Diese biblische Zusage wird in der Taufe zu einer ganz persönlichen Zusage.

Wann endet das Patenamt?

Offiziell gibt es kein Ende des Patenamts. Die Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr bzw. die Konfirmation gilt oft als Endpunkt der unmittelbaren Verantwortung für die religiöse Erziehung. In vielen Fällen bleibt aber eine lebenslange besondere Beziehung zum Patenkind bestehen. Denn auch nach der Konfirmation geht der Taufweg weiter.

    Häufige Fragen zur Taufe

    Sie sind auf der Suche nach Infos rund um das Thema Taufe? Kein Problem. Hier haben wir Ihnen einige Links zusammengestellt.

    Materialien

    Welche Bibeln, Gebetbücher oder CDs kann ich meinem Patenkind schenken? 

    • Reinhard Abeln / Yvonne Hoppe-Engbring, Mein großer Bibelschatz, Verlag Butzon&Bercker in Kooperation mit der Deutschen Bibelgesellschaft Stuttgart, 3. Aufl. 2010, ISBN 978-3-438-04057-2
    • Sabrina Bus / Xavier Deneux: Vater unser, Pattloch, München 2006
    • Marijke ten Cate / Tanja Jeschke, Die große Bibel für Kinder, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart 2012, ISBN 978-3-438-04070-1
    • Karin Jeromim / Rüdiger Pfeffer, Komm, freu dich mit mir – die Bibel für Kinder, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart 2000, ISBN 978-3- 438-04010
    • Kinder-Kirchen-Hits. Das Liederbuch für den Kinder und Familiengottesdienst, hg. v. Reinhard Horn, Verlag Junge Gemeinde / Kontaktemusikverlag Lippstadt, ISBN 978-3-7797-0598-7 (auch als Lieder-CD-Paket mit 3 CDs erhältlich)
    • Diana Klöpper / Kerstin Schiffner, Gütersloher Erzählbibel, Gütersloher Verlagshaus 2004, ISBN 978-3-579-05466-7
    • Die große Kees de Kort-Bibel. Mit Audio-CD und Noten/Akkorden, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart 2012, ISBN 978-3-438-04075-6
    • Michael Landgraf, Kinderlesebibel, Vandenhoeck & Ruprecht, 2011,, ISBN 978-3460245174
    • Das Liederheft: Kirche mit Kindern. 80 neue Lieder und liturgische Impulse, hg. v. d. Arbeitsstelle Kindergottesdienst im Michaeliskloster, Hildesheim, 8. Auflage 2013
    • Rainer Oberthür, Die Bibel für Kinder und alle im Haus, Kösel Verlag 2004, ISBN 978-3466366682
    • Kerstin Othmer-Haake / Stephan Zeipelt, Das ist Taufe. Kirche mit Kindern, 3. Aufl. 2012
    • Kerstin Othmer-Haake / Stephan Zeipelt, Das ist Beten. Kirche mit Kindern, 2012
    • Kerstin Othmer-Haake / Stephan Zeipelt, Das ist Bibel. Kirche mit Kindern, 2013 (alle zu beziehen über den WerbeDienst der EKvW, www.komm-webshop.de
    • Bara van Pelt / Guida Joseph: Ich sag dir alles, lieber Gott! Gebete und Gedanken aus Paulas Welt, Brunnenverlag, Gießen 2004, ISBN 9783765567582
    • Rüdiger Pfeffer, Die bunte Kinderbibel, Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart 2011, ISBN 978-3-438-04019
    • Martin Polster / Elena Temporin, Gib mir Wurzeln, lass mich wachsen. Psalmen für Kinder, Gabriel Verlag Stuttgart 2006, ISBN 3 522 30079 3
    • Wir sagen Danke, lieber Gott, Liederbuch für Kinder bis fünf Jahre, inklusive CD, Dortmund 2011; (zu beziehen über den WerbeDienst der EKvW, www.komm-webshop.de)