Wenn Sie wissen möchten, welche Einnahmen die Evangelische Kirche von Westfalen hat und wie die Mittel innerkirchlich verteilt werden, werden Sie auf dieser Seite fündig.
Haupteinnahmequelle für alle kirchlichen Körperschaften sind Kirchensteuern. Die sonstigen Einnahmen setzen sich zusammen aus Rücklageentnahmen, Zinsen, Pachterträgen und staatlichen Zuweisungen wie Entgelte für Dienstleistungen (zum Beispiel Pfarrerinnen und Pfarrer, die im staatlichen Auftrag Religionsunterricht erteilen). Eine weitere Einnahmequelle sind die so genannten Staatsdotationen, die die Evangelische Kirche von Westfalen jährlich vom Land NRW erhält. Dazu gehören eine Beihilfe zur Pfarrbesoldung und -versorgung (1,76 Mio. Euro) und ein Zuschuss für landeskirchliche Aufgaben (2,2 Mio Euro). Diese Leistungen machen 0,3 Prozent aller Einnahmen aus. Das jährliche Kirchensteueraufkommen wird nach gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüsseln an die Kirchengemeinden, die Kirchenkreise, die Landeskirche und landeskirchenübergreifend (siehe EKD-Finanzausgleich) verteilt.
Kirchensteueraufkommen 2021 (exemplarisch) | |
Erwartetes Kirchensteueraufkommen 2021: | 510.000.000 € |
Zuweisung für den EKD-Finanzausgleich: | 11.600.000 € |
Der EKD-Finanzausgleich kommt den Landeskirchen in Ost- und Mitteldeutschland zugute. Der westfälische Anteil wird vom Kirchensteueraufkommen vorab abgezogen.
Zuführung zur Clearing-Rückstellung für das Haushaltsjahr 2013: 5.000.000 €
Verbleiben zur Verteilung: | 498.400.000 € |
Zuweisung an die Kirchenkreise | 320.665.325 € |
(Der Betrag je Gemeindemitglied beträgt 150,34 €.) Diese Summe ist in den Haushalten der Kirchenkreise und Kirchengemeinden abgebildet, nicht jedoch im landeskirchlichen Haushalt. Die Summe umfasst auch die Mittel für die Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zu entrichtende Pfarrbesoldungspauschale (107.250.000 €)
Landeskirchlicher Haushalt 2020 (exemplarisch)
Allgemeiner Haushalt der Landeskirche: 54.390.202 €
Darunter Einnahmen aus Kirchensteurern: 44.856.000 €
Der Allgemeine Haushalt umfasst alle unmittelbaren Aufgaben der Landeskirche, von den landeskirchlichen Ämtern und Einrichtungen über die landeskirchlichen Schulen bis zur Leitung und Verwaltung.
Haushalt gesamtkirchliche Aufgaben: 54.960.453 €
Darunter Einnahmen aus Kirchensteuern: 44.229.375 €
Der Haushalt für gesamtkirchliche Aufgaben umfasst alle Aufwendungen für "gesamtkirchliche Zwecke", zum Beispiel die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und anderen Dachverbänden, dazu die Mittel für Weltmission, Ökumene und Kirchlichen Entwicklungsdienst. Allein für die letztgenannten Aufgaben werden ca. 16.198.000 € aus Westfalen aufgebracht.
Volumen Haushalt Pfarrbesoldung: 230.475.100 €
Darin enthalten:
Teilhaushalt Pfarrbesoldungspauschale 107.552.000 €
Aus diesem Teilhaushalt werden alle Pfarrstellen, die bei den kirchlichen Körperschaften errichtet worden sind, finanziert.
Teilhaushalt Pfarrbesoldungszuweisung 112.897.700 €
Aus diesem Teilhaushalt werden u. a. die Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst, die Pfarrerinnen und Pfarrer mit Beschäftigungsauftrag sowie die Vikarinnen und Vikare bezahlt, außerdem seit 2009 die Versorgungssicherung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. Er wird überwiegend durch Kirchensteuereinnahmen (88.649.300 € = 78,52 %) gespeist.
Teilhaushalt Zentrale Beihilfeabrechnung 10.025.400 €
Volumen Gesamthaushalt EKvW 2021 inkl. EKD-Finanzausgleich: 351.425.755 €
Volumen Gesamthaushalt EKvW 2020: 340.301.400 €