„Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine lebendige und vielgestaltige Kirche, in der sich das schöpferische Wirken Gottes zeigt.“
Reisende soll man nicht aufhalten...

...aber wir haben mindestens fünf gute Gründe zum Bleiben

Sie können es an einer Hand abzählen.

  1. Menschen, die glauben. Die dem trauen, was Gott im Christus Jesus an Lebensmut verbreiten lässt. Die Evangelischen trauen dieser Kirche eine Menge zu. Aber Vertrauen in Zuwendung, Geleit und Segen gründet in einer Kraft außerhalb unserer selbst. Hier wird an mehr geglaubt als schon ist.
     
  2. Eine Gemeinschaft. Evangelisches Christentum ist  eine Gemeinschaftsleistung. Glaube verkümmert, wenn er sich isoliert. Die Kirche ist eine Versammlung von Menschen, die aufeinander achten, die wissen, wohin und zu wem wir gehören. In der Kirche wohnt ein Geist, der aufweckt, begeistert und neue Horizonte öffnet.
     
  3. Eine Sprache des Glaubens. Evangelisches Christentum will gelernt sein, und ausgeübt, um sich zu entfalten. Wir sind nicht allwissend, deshalb lernen wir Bibel und Liturgie, immer wieder neu. Christenmenschen haben Teil an einer Mission. Frauen und Männer sind geschickt weiter zu geben, was sie empfangen haben.
     
  4. Menschen, die Gott suchen. In den Menschenworten der Bibel, in den Sakramenten und der Musik, und die manchmal das Glück haben, dem Heiligen geistlich  und sinnlich zu begegnen. Wir feiern Gottesdienste, weil nichts wirklich wird, was nicht gefeiert und genossen wird. Sie sind Quelle der Motivation, Werte und Orientierung.
     
  5. Engagement. Christenmenschen steuern etwas bei, indem sie Nächste lieben. Christlicher Glaube macht umsichtig. Die Kirche stellt sich den Nöten, Menschen übernehmen Verantwortung. Es wird etwas versucht. Jeder Einzelne zählt, aber manchmal braucht es die Verlässlichkeit einer großen Institution.

© Dr. Uwe Vetter/Düsseldorf

Was ändert sich für mich bei einem Kirchenaustritt?

Ein Kirchenaustritt ist schnell vollzogen, hat aber weitreichende Folgen. Formell gesehen verlieren Sie durch einen Austritt Ihre Mitbestimmungsrechte im Gemeindeleben und den Anspruch auf die »Dienstleistungen der Kirche«. Zugleich entbindet Sie ein Austritt von den Pflichten eines Kirchenmitglieds. Im Einzelnen zieht ein Austritt folgende Konsequenzen nach sich:

  • Sie können kein Patenamt übernehmen.
  • Sie können nicht in einer Kirche heiraten.
  • Sie können nicht kirchlich bestattet werden.
  • Sie dürfen bei Gemeinde- oder anderen Kirchenwahlen nicht mitwählen.
  • Sie haben es schwerer bei der beruflichen Einstellung durch einen evangelischen Träger.

Eins ändert sich jedoch nicht: Ihre Taufe bleibt weiterhin gültig. Ganz sicher!