Hier finden Sie einen Überblick über die Kirchensteuereinnahmen und die Verwendung der finanziellen Mittel.
2021 | 2022 | 2023 | |
Kirchensteueraufkommen | |||
EKvW gesamt | 561.661.903 | 587.609.857 | 556.922.185 |
EKvW pro Kirchenmitglied | 273 | 294 | 286 |
EKD pro Kirchenmitglied | 304 | 326 | 318 |
Verwendung | |||
EKD-Finanzausgleich¹ | 11.348.031 | 10.837.370 | ⁷ |
Rückstellungen und Rücklagen² | 29.830.951 | 41.492.558 | |
Allgemeiner Haushalt der Landeskirche³ | 46.843.463 | 48.175.194 | |
Haushalt Gesamtkirchliche Ausgaben⁴ | 43.067.642 | 44.922.463 | |
Pfarrbesoldung⁵ | 88.617.802 | 95.391.700 | |
Kirchenkreise⁶ | 341.954.013 | 346.790.572 |
Beträge in €
¹Rückstellungen umfassen Zuführungen an die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte, Clearing-Rückstellungen sowie Rückstellungen für besondere Zwecke.
²In den Zuweisungen an die Kirchenkreise sind weitere ca. 100 Mio. € für die Pfarrbesoldung enthalten.
Die Zahlen zum Haushalt Gesamtkirchliche Ausgabe, zur Pfarrbesoldung und zur Zuweisung an die Kirchenkreise liegen für 2021 und 2022 nocht nicht vor.
Beträge in €
¹Der EKD-Finanzausgleich kommt den Landeskirchen in Ost- und Mitteldeutschland zugute. Der westfälische Anteil wird vom Kirchensteueraufkommen vorab abgezogen.
²Rückstellungen und Rücklagen umfassen Zuführungen an die gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte, Clearing-Rückstellungen oder Anschubfinanzierungen für Projekte. 2021 sind Mittel für das Projekt Cumulus und 2022 für die Energiepauschale enthalten.
³Der Allgemeine Haushalt umfasst alle unmittelbaren Aufgaben der Landeskirche, von den landeskirchlichen Ämtern und Einrichtungen über die landeskirchlichen Schulen bis zur Leitung und Verwaltung.
⁴Der Haushalt für gesamtkirchliche Aufgaben umfasst alle Aufwendungen für „gesamtkirchliche Zwecke“, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und an deren Dachverbänden, dazu die Mittel für Weltmission, Ökumene und Kirchlichen Entwicklungsdienst.
⁵Aus diesem Haushalt Pfarrbesoldungszuweisung werden u. a. die Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst, die Pfarrerinnen und Pfarrer mit Beschäftigungsauftrag sowie die Vikarinnen und Vikare bezahlt, außerdem ab 2009 die Versorgungssicherung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte.
⁶In den Zuweisungen an die Kirchenkreise sind weitere ca. 100 Mio. € für die Pfarrbesoldung enthalten. Dies sind Aufwendungen für Pfarrstellen, die bei den kirchlichen Körperschaften errichtet worden sind und die über die so genannte Pfarrbesoldungspauschale abgerechnet werden.
⁷Die Zahlen zur Mittelverwendung liegen für 2023 noch nicht vor.
Quelle: EKvW, Leitungsfeld 1, Gemeinsame Kirchensteuerstelle
Ihr Ansprechpartner:
Tobias Gäbel
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-593
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