Hier sind die wesentlichen Bausteine und Themen aufgelistet, die bei der Entwicklung eines institutionellen Schutzkonzeptes zu beachten sind.
Durch Anklicken der einzelnen Menüpunkte werden Fragen sichtbar, die dabei helfen sollen, diese Aspekte in den Blick zu nehmen.
Diese Themen und die Fragen sind gegebenenfalls anhand der Bedürfnisse und Fragestellungen, die für das Schutzkonzept einer konkreten Körperschaft wichtig sind, zu ergänzen.
(Bei der Erstellung der institutionellen Schutzkonzepte gibt es Unterstützung durch die Präventionsfachkräfte der Kirchenkreise oder Gestaltungsräume und durch die Fachstelle Prävention und Intervention der EKvW.)
Grundverständnis/Haltung
- Welche Haltung hat die Institution zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt?
- Sind Fälle sexualisierter Gewalt (aktuell oder aus der Vergangenheit) in dieser Körperschaft bekannt geworden? Wie wurde damit umgegangen?
- Gibt es bereits Informationen zum Vorgehen in Verdachtsfällen?
- Wie ist die Haltung der Institution z.B. im Leitbild oder der Satzung verankert und sichtbar?
- Wird die Begriffsdefinition von sexualisierter Gewalt aus dem KGSsG zugrunde gelegt?
- Welche rechtlichen Grundlagen sind für dieses Schutzkonzept, aber auch für die Arbeit in diesem Bereich relevant? (z. B. KGSsG, SGB VIII, Landeskinderschutzgesetz NRW …)
Risiko- und Potenzialanalyse
- Wer muss beteiligt werden? (s.o. Partizipation)
- Wer führt die Analyse durch?
- Wie wird die Analyse durchgeführt?
- Welche Fragen/ Themen sollen in den Blick genommen werden?
- Wie oft soll eine solche Analyse durchgeführt werden?
- Gibt es einzelne Bereiche oder Angebote, die eine eigene Analyse durchführen sollten (z.B. Freizeiten, externe Gäste …)?
- Wie werden die Ergebnisse kommuniziert?
- Wie wird mit erkannten Risiken umgegangen?
- Von der EKD gibt es eine Checkliste zur Unterstützung bei einer Risikoanalyse.
Selbstverpflichtungserklärung und Verhaltenskodex
- Eine Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden zur Prävention sexualisierter Gewalt stärkt den Schutz aller Beteiligten. Sie macht die Haltung unserer Organisation klar, schafft Transparenz über Erwartungen und Grenzen im beruflichen und ehrenamtlichen Handeln und sensibilisiert für verantwortungsbewusstes Verhalten.
- Gleichzeitig bietet sie Mitarbeitenden Orientierung und Handlungssicherheit und ist ein wichtiger Bestandteil von institutionellen Schutzkonzepten.
- In einem Verhaltenskodex werden Regeln für den Umgang miteinander festgelegt, an die sich alle verbindlich halten müssen. Dabei können neben dem Umgang mit Nähe und Distanz beispielsweise auch Regelungen zur sensiblen Sprache oder dem Umgang mit Sozialen Netzwerken oder allgemein dem digitalen Raum festgelegt werden.
- Gibt es einen Verhaltenskodex und eine Selbstverpflichtungserklärung, die allen ehrenamtlich und beruflich arbeitenden Mitarbeitenden bekannt sind und von ihnen unterschrieben werden?
- Erscheint es sinnvoll, für bestimmte Arbeitsbereiche individuelle Verhaltenskodizes in zu entwickeln?
- Ein Muster einer Selbstverpflichtungserklärung, das in der Personalabteilung des Landeskirchenamtes erstellt wurde, ist im Bereich Materialien zu finden
Personalverantwortung
- Wie wird im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren darauf geachtet, dass die Institution nicht zum Tatort wird?
- Wie ist das in Bezug auf ehrenamtlich Mitarbeitende geregelt?
- Erweitertes Führungszeugnis: Wie sind die Vorgänge der Einsichtnahme für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende geregelt? Wie werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben sichergestellt?
- Organisationsentwicklung/„Change-Management“: Ergeben sich aus den Ergebnissen der Risiko- und Potenzialanalyse Änderungsbedarfe für die Bereiche Personal, Gebäude, Leitung etc.?
- Wie werden die nicht unmittelbar Beteiligten über den geplanten Prozess informiert, an ihm beteiligt und ihnen das Ergebnis vermittelt?
- Wie kann das Schutzkonzept in die regelmäßigen Dienstgespräche integriert werden?
- Muss die MAV an der Entwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes oder vor der Beschlussfassung beteiligt werden?
Schulungen
- Sind die zuständigen Multiplikator*innen bekannt?
- Ist bekannt, wie die Schulungsarbeit im jeweiligen System (z.B. Kirchenkreis) organisiert wird?
- Wie ist geregelt, dass alle Mitarbeitenden ihrer Schulungsverpflichtung nachkommen?
Partizipation
- Wo liegt die Verantwortung für den Prozess? (§ 6 KGSsG nimmt die Leitungsorgane in die Pflicht)
- Welche Personengruppen gehören zum System (teilnehmend, mitarbeitend, leitend)
- Wie können diese an der Entwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes beteiligt werden? (s.u. Potenzial- und Risikoanalyse)
- Gibt es Betroffene im System, die beteiligt werden könnten? Wie kann das gelingen?
- Welche Partizipationsmöglichkeiten gibt es unabhängig von der Schutzkonzept-entwicklung bereits?
- Gibt es weitere Organisationen oder Personen, die bedacht werden sollten (externe Mieter, Kooperationspartner …)?
- Welche Gremien sind zu beteiligen?
- Wie wirken sich vorhandene Machtstrukturen und -dynamiken auf den geplanten Prozess aus?
Präventionsangebote
- Welche Angebote gibt es schon (ggf. auch auf Kirchenkreisebene)?
- Welche erscheinen sinnvoll? Welche Zielgruppen sind im Blick?
- Wie wird mit Peer-Gewalt umgegangen?
- Gibt es Regeln für die digitale Kommunikation oder den Umgang mit digitalen Medien (z. B. „Social media guidelines“)?
Sexualpädagogisches Konzept
- Für welche Bereiche wird ein sexualpädagogisches Konzept benötigt? (s. § 6, Absatz 3, Nummer 5 KGSsG)
- Welche (externen) Expert*innen sollten zur Unterstützung bei der Entwicklung hinzugezogen werden?
Zusammenarbeit mit externen (Fach-)Beratungsstellen
- Welche (Fach-)Beratungsstellen gibt es in der Nähe?
- Wurde bereits mit einer solchen (Fach-)Beratungsstelle zusammengearbeitet?
- Mit Blick auf welche Themen oder Arbeitsbereiche erscheint die Zusammenarbeit mit externen (Fach-)Beratungsstellen sinnvoll?
- Wird für zukünftige Fallbearbeitungen (insbesondere Interventionen nach Meldungen gemäß KGSsG) eine Kooperation mit einer externen (Fach-)Beratungsstelle angestrebt? Kann bereits im Voraus eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden?
Beschwerdemanagement
- Welche Beschwerdewege gibt es schon?
- Gibt es anonyme Beschwerdemöglichkeiten?
- Ist es (z.B. für betroffene Personen) niedrigschwellig möglich, Beschwerden vorzubringen?
- Wie sieht das aktuelle Beschwerdemanagement aus?
- Werden Beschwerden konsequent und transparent bearbeitet?
- Wer ist aktuell an Beschwerdeverfahren beteiligt? Wer weiß Bescheid?
- Wie werden Beschwerden und die Bearbeitung dokumentiert (Datenschutz bedenken!)?
- Wer sind die Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb des Systems?
- Sind die für unsere Landeskirche zuständigen internen und externen Ansprechstellen für Betroffene im Konzept erwähnt und den Menschen im System bekannt?
Interventionsplan
- Ist der Interventionsleitfaden der EKvW bekannt?
- Gibt es einen Interventionsplan für das eigene System? Ist er aktuell?
- Ist dieser Plan betroffenensensibel? Wie werden die Bedürfnisse von betroffenen Personen berücksichtigt?
- Sieht der vorhandene Plan ein gestuftes Vorgehen (je nach Art des Verdachts) vor (vgl. § 6, Absatz 3, Nummer 7 KGSsG)?
- Wurde im Plan die Meldepflicht gemäß § 8 KGSsG berücksichtigt?
- Ist der Plan allen bekannt? Auch der Öffentlichkeit?
- Sind die für unsere Landeskirche zuständigen internen und externen Ansprechstellen für Betroffene im Konzept erwähnt und den Menschen im System bekannt?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene werden genannt?
- Welche Kooperationspartner gibt es, die bei Bedarf hinzugezogen werden können? (z.B. Meldestelle der EKvW, Fachberatungsstellen in der Nähe, Opferschutz der Polizei …)
Aufarbeitung
- Soll Beratung durch die Fachstelle der EKvW in Anspruch genommen werden?
- In jedem Fall sollte die Stabs- und Fachstelle im Landeskirchenamt über den Aufarbeitungsfall informiert werden. Das ist wichtig, damit das Gesamtsystem ständig weiterentwickelt und zu verbessert werden kann. Hat diese Information stattgefunden?
- Wie werden Betroffene an Aufarbeitungsprozessen beteiligt? Wie wird mit Unterstützungsbedarfen umgegangen?
- Wie werden die institutionelle und die individuelle Aufarbeitung berücksichtigt?
- Sind die Unabhängige regionale Aufarbeitungskommission und die Antragsmöglichkeiten für Anerkennungsleistungen im Konzept erwähnt?
- Wie werden Erkenntnisse aus einer Fallbearbeitung in die Präventionsarbeit übertragen?