Verbindliches juenger-Schulungskonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" (KGSsG) schreibt einen verbindlichen und einheitlichen Standard in der qualifizierten Ausbildung von beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in allen Bereichen kirchlichen Lebens fest. Das neue dreistufige juenger-Schulungskonzept für den Bereich der Jugendarbeit, das die bundesweit einheitlichen Standards der Juleica (Jugendleiter*in-Card) mit denen des EKD-Konzeptes „hinschauen. helfen. handeln“ verknüpft, soll diesen Anforderungen Rechnung tragen.
Das Konzept findet in der Schulungsarbeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise zum Themenfeld sexualisierte Gewalt und sexuelle Bildung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlich Anwendung, um einen einheitlichen Standard innerhalb der Landeskirche und der Ev. Jugend von Westfalen zu gewährleisten.
Die Materialien gibt es bei der Evangelischen Jugend von Westfalen zum Download. Ansprechpersonen dort sind:
Studie zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt vor Ort

Wie werden Fälle sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche vor Ort aufgearbeitet? Das wollen Forschende des Münchener Instituts für Praxisforschung und Projektberatung und der Verein Dissens Berlin in einer wissenschaftlichen Studie herausfinden.
Im Rahmen des Forschungsverbundes ForuM richten sie den Fokus auf den Fall eines früheren ehrenamtlichen Mitarbeiters der Kirchengemeinde Lüdenscheid-Brügge und des CVJM Lüdenscheid-West, der seit etwa Mitte der 80er Jahre über Jahrzehnte hinweg sexualisierte Gewalt gegenüber Jugendlichen ausgeübt hat. Seit Bekanntwerden der Vorfälle und Meldungen durch Betroffene arbeitete ein Interventionsteam der Evangelischen Kirche von Westfalen an der Aufklärung und Aufarbeitung. Präventionsmaßnahmen befinden sich in Umsetzung.
Diese komplexe Sachlage des Falls und seiner bisherigen Aufarbeitung will die Forschungsgruppe nun evaluieren und herausfinden, welche Faktoren eine achtsame und angemessene Aufarbeitung fördern oder behindern. Außerdem sollen Handlungsempfehlungen für ein gelingendes und an Bedürfnissen von Betroffenen orientiertes Aufarbeiten in Kirchengemeinden und Institutionen erarbeitet werden.
Dazu bittet die Forschungsgruppe Betroffene, Mitarbeitende oder ZeitzeugInnen, sich für anonymisierte Interviews zur Verfügung zu stellen. Diese sind vollkommen freiwillig, können jederzeit abgesagt oder abgebrochen werden und die Interviewten müssten nur das berichten, was sie berichten wollen, schreibt die Forschungsgruppe in ihrem Aufruf.
Das forschende Institut ist von der Evangelischen Kirche unabhängig, eine Einflussnahme auf die Studienergebnisse ist ausgeschlossen. Die Anmeldung zur Studie ist per Mail oder telefonisch unter (089) 543 59 77 0 möglich.
Teilnehmende für wissenschaftliche Studie zur Perspektive von Tatpersonen gesucht
Im Forschungsverbund ForuM arbeiten Wissenschaftler daran herauszufinden, wie sexualisierte Gewalt und andere Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland geschehen und wie solche Fälle aufgearbeitet werden können. Für das Teilprojekt "Perspektiven Betroffener auf die Strukturen der Evangelischen Kirche und deren Nutzung durch Täter:innen" sucht das Uniklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) nun Menschen, die im Kontext der Evangelischen Kirche Handlungen an oder mit Minderjährigen ausgeübt haben, die in den Bereich sexueller Grenzverletzungen oder sexuellen Missbrauchs fallen.
Ziel ist es herauszufinden,
- in welchem Kontext die Taten von wem und wie begangen wurden,
- welchen Einfluss Machtausübung vor und nach den Taten hatte,
- sowie ob und durch welche Strukturen innerhalb der Kirche die Aufdeckung beeinträchtigt oder verhindert wurde.
Teilnehmende sind eingeladen, ihre Erfahrungen und die Umstände dieser Vorfälle mitzuteilen. Das forschende Institut ist von der Evangelischen Kirche unabhängig, eine Einflussnahme auf die Studienergebnisse ist ausgeschlossen. Die Teilnahme kann vollständig anonym erfolgen.
Kampagne "Schieb den Gedanken nicht weg!" stellt Denkmuster infrage
Anlässlich des achten europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, die neue Aufklärungs- und Aktivierungskampagne vorgestellt. Sie soll ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder bewirken.
Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt. Schätzungen zufolge sind ein bis zwei Kinder einer Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen. Bei rund drei Viertel geschehen Übergriffe in der eigenen Familie oder zumindest im sozialen Nahfeld. Durch Ergebnisse einer FORSA-Umfrage im Auftrag der UBSKM wird deutlich, dass Menschen die reale Gefahr dieser Zahl verdrängen. Während zwar 90 Prozent der Bevölkerung es für wahrscheinlich halten, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet, halten es 85 Prozent für unwahrscheinlich oder sogar ausgeschlossen, dass sie in der eigenen Familie ausgeübt werden kann. Doch nur wenn man den Gedanken zulässt, ist schnelle Hilfe möglich. „Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln […]“, betonte Kerstin Claus. „Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus.
Mit kontrastierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ soll die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster infrage stellen und aufrütteln. Oberstes Ziel der mehrjährig konzipierten Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.
Vertiefende Informationen zur Kampagne und konkrete Hilfsangebote bei Verdachtsfällen sind beim Hilfeportal Missbrauch zu finden.
Aktualisiertes Material zum "Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt"

Was ist eigentlich sexualisierte Gewalt? Was können Betroffene tun? Und wohin kann ich mich wenden, wenn ich Kenntnis von Fällen sexueller Gewalt habe? Antworten auf die wichtigsten Fragen beantwortet die Evangelische Kirche von Westfalen digital in drei leicht verständlichen Informationsflyern. Das Format soll Menschen einen ersten, elementaren Zugang zum Kirchengesetz und damit zum anspruchsvollen Thema „Schutz vor und Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ ermöglichen.
Mit der Einrichtung einer eigenen landeskirchlichen Fachstelle hat die EKvW ihre Angebotsstruktur bereits im September ergänzt. Damit gibt es neue Ansprechpartner in den Themenfeldern „Intervention“ und „Prävention“. Diese Strukturveränderung greift die Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) auf, so dass sich außerdem die rechtliche Grundlage geändert hat. All dies ist in den aktualisierten Flyern nun übersichtlich dargestellt.
Die begleitenden Comics zeigen konkrete Situationen und informieren über Unterstützungsangebote und Verfahrenswege für alle Betroffenen. „Die Comics sind ein Weg, Menschen niederschwellig zu erreichen. Die Bilder und Texte sollen Mut machen, das Thema sexualisierte Gewalt anzusprechen“, sagt Daniela Fricke, Leiterin der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ und Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in der EKvW.
Die Flyer sind ab sofort digital verfügbar und können im Folgenden heruntergeladen werden:
Neue Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die neue „Fachstelle für Prävention und Intervention“ der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist jetzt am Start. Der Sozialpädagoge und Diakon Christian Weber ist seit dem 1. August als Referent für Prävention im Landeskirchenamt erreichbar. Unterstützt wird er im Verwaltungsbereich bereits jetzt von Maria Schulz. Komplettiert wird das Team durch Jelena Kracht als Referentin für den Bereich Intervention. Sie nimmt Meldungen von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt entgegen und berät Leitungsverantwortliche in Interventionsfällen. Die EKvW ergänzt damit entsprechende Angebote der Landeskirchen in Lippe und im Rheinland. weiterlesen
Über ihre Arbeit, die Herausforderungen und warum sie guter Hoffnung sind, etwas bewegen zu können, haben wir mit Jelena Kracht und Christian Weber gesprochen. Zum Interview
Forschung mit Betroffenen - nicht über sie

Teilnehmende für wissenschaftliche Aufarbeitungsstudie gesucht
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und der Diakonie in Deutschland sucht der unabhängige Forschungsverbund ForuM Teilnehmende für zwei Teilstudien:
- Interview-Studie
- Anonyme Online-Studie.
Weitere Details können dem Flyer entnommen werden.
Betroffene, die sich an der wissenschaftlichen Studie beteiligen möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden und ihre Perspektive einzubringen. Die Kontaktadresse findet sich auf dem Flyer zur Studie.
Gerne darf dieser Aufruf weitergeleitet und verbreitet werden.
Fachtag „Sicher auf Freizeiten“

Die Vorstellung von evangelischen Freizeiten als Ort von Missbrauch, Übergriffen und Grenzverletzungen fällt schwer. Aber auch Kinder- und Jugendfreizeiten bergen Risiken und Gefahrenpotenziale für sexualisierte Gewalt. „Dieser Realität müssen wir uns stellen“ betonte Thorsten Schlüter, Fachreferent für Freizeitenarbeit im Amt für Jugendarbeit der EKvW, am Mittwoch (18.05.) in seiner Begrüßung. Rund 75 Personen aus der evangelischen Jugendarbeit in Westfalen waren der Einladung des Amtes für Jugendarbeit in das Deutsche Fußballmuseum in Dortmund gefolgt. Ziel: Freizeiten gemeinsam zu einem möglichst sicheren Ort zu machen.
„Danke, dass ihr auch zu diesem unbequemen Thema so zahlreich erschienen seid!“, wertschätze auch Christian Weber als Fachreferent für die Arbeit mit Kindern im Amt für Jugendarbeit die Teilnahme der Besucherinnen und Besucher. Nach einer Kurzvorstellung des Gesamtkonzeptes „Prävention sexualisierter Gewalt“ der EKD und der EKvW auf der einen und dem Bund und dem Land NRW auf der anderen Seite wurde es ganz konkret. weiterlesen
Gefährdung von Schutzbedürftigen aus der Ukraine: Materialien des UBSKM
Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt uns derzeit vor massive Herausforderungen. Insbesondere Frauen und Kinder können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.
Damit das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird, hat der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) der Bundesregierung ein Materialpaket zusammengestellt.
Ukrainische Frauen in Deutschland sollen so über bestehende Hilfeangebote informiert werden, gleichzeitig sollen Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisiert werden.
Organisationen, die sich um geflüchtete Frauen und Kinder kümmern, können sich mit einer Veröffentlichung von Hilfeangeboten deutlich gegen Gewalt an Frauen und Kindern positionieren.
In der zip-Datei finden Sie Online-Banner sowie Kacheln für Facebook, Instagram und Twitter.
Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu zusammengesetzt

Ratsvorsitzende Annette Kurschus drängt auf schnelle Berufung und Stärkung des UBSKM
Im Rahmen seiner ersten Sitzung hat der neugewählte Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu berufen. Neben dem Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns und Bischöfin Kirsten Fehrs (Nordkirche), die bereits seit 2018 dem Gremium angehören, wurden drei neue Leitungspersonen aus der Kirchenkonferenz vom Rat berufen: Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst (Pfalz), Dr. Jan Lemke (Mitteldeutschland) und Oberkirchenrätin Franziska Bönsch (Anhalt). Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus wünschte allen neuberufenen Personen Erfolg, Kraft und Gottes Segen für das neue Amt und die herausfordernde Aufgabe. „Dass Menschen in der Evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, schmerzt uns unermesslich. Umso wichtiger ist es, erlittenes Unrecht aufzudecken und künftiges Leid zu vermeiden.“ weiterlesen
Wissenschaftliche Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie Deutschlands
Der Forschungsverbund „Forschung zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche und Diakonie Deutschlands“ (ForuM) untersucht Strukturen und systemische Bedingungen von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch im Kontext der evangelischen Kirche.
Um hierzu Einsichten gewinnen zu können, ist die Perspektive Betroffener wichtig, d.h. die Sichtweise von Menschen, die selbst sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche, Diakonie oder in weiteren evangelischen Kontexten erlebt haben.
Deshalb lädt ForuM im Rahmen einer Aufarbeitungsstudie Betroffene zur Teilnahme an zwei Interviewstudien ein.
Die Teilprojekte der Aufarbeitungsstudie sowie das gesamte Forschungsvorhaben sind auf der Verbundhomepage www.forum-studie.de beschrieben. Hier kann auch ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig (voraussichtl. halbjährlich) über die Fortschritte der Studie informieren wird.
Die Durchführung dieser dreijährigen wissenschaftlichen Studie beruht auf einem Beschluss der EKD-Synode vom November 2018.
- Mehr dazu: Pressemitteilung des ForuM-Verbundes (PDF)
Zweites Rundschreiben zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Das Rundschreiben 21/2021 gibt schwerpunktmäßig Hinweise zum Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen. Zusätzlich stehen Ihnen die darin genannten Anlagen 4 bis 6 (Musterbriefe/-texte) gesondert als zu bearbeitende Dokumente zur Verfügung.
- Anlage 4 zum Rundschreiben 21/2021
- Anlage 5 zum Rundschreiben 21/2021
- Anlage 6 zum Rundschreiben 21/2021
Drittes Rundschreiben zum Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
- Rundschreiben-Nr. 10/2022 Bezug: Rundschreiben-Nr. 11 und 21/2021
Weitere Materialien, Links und Informationen finden Sie hier:
- Rundschreiben 15/2020 zur Kostenübernahme für anwaltliche Erstberatung bei Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
- Zwischenbericht „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung: Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe“ (Landessynode 2019)
- Einbringung des Zwischenberichts vom 18. November 2019
- Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche (Beschluss der Landessynode 2018 der Evangelischen Kirche von Westfalen)
- Handreichung Jugendarbeit: Ermutigen, begleiten, schützen
- EKD: Prävention – Intervention – Hilfe: Aktiv gegen sexualisierte Gewalt
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des UBSKM
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
- Ergänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich/Fonds Sexueller Missbrauch
- Stiftung Anerkennung und Hilfe