Kirchengesetz der Ev. Kirche von Westfalen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - Stellungnahmeverfahren beschlossen
Die Landessynode hat am 18. November 2020 das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ beschlossen. Es tritt am 1. März 2021 in Kraft.
Derzeit wird intensiv an Begleitmaterial zur Konkretisierung und Veranschaulichung des Gesetztes gearbeitet.
Rundschreiben zur Kostenübernahme
Hier finden Sie das Rundschreiben 15/2020 zur Kostenübernahme für anwaltliche Erstberatung bei Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Webinar zum Kirchengesetz
Am 1. März ist das von der Landessynode 2020 beschlossene „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ in Kraft getreten. Die kirchengesetzliche Regelung und der damit verbundene Strukturaufbaus ist für alle Beteiligten Pionierarbeit.
Deshalb bietet das Landeskirchenamt an zwei Terminen (Mittwoch, 14. April 2021 oder Donnerstag, 15. April 2021 jeweils von 18.30 bis ca. 20.30 Uhr) ein Webinar mit zentralen Informationen zum Kirchengesetz. Schwerpunkt wird die Klärung von Fragen sein.
Die Webinare richten sich an Leitungsverantwortliche und Personen, die sich mit dem Thema befassen und stehen auch allen Interessierten offen. Mehr Informationen finden Sie im Flyer.
Ihre Ansprechpartnerin:
Daniela Fricke

Kirchenrätin, Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-308
Kontakt per E-Mail mehr »Ihre Ansprechpartnerinnen:

Stefanie Fritzensmeier
Sachbearbeitung (im Bild links)
Landeskirchenamt
Telefon: 0521 594-130
stefanie.fritzensmeier@lka.ekvw.de
Stephanie Gonschior
Sekretariat (im Bild rechts)
Landeskirchenamt
Telefon: 0521 594-208
stephanie.gonschior@lka.ekvw.de