Die Aufgabe „Schutz vor und Umgang mit sexualisierter Gewalt“ ist in der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS)“ verortet. Geleitet und verantwortet wird die Stabsstelle UVSS von der „Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“.
„Schutz vor und Umgang mit sexualisierter Gewalt“ hat sich zu einer Regelaufgabe mit hoher Priorität entwickelt. Um dem auch organisational Rechnung zu tragen, hat die Kirchenleitung die Einrichtung einer Fachstelle „Prävention und Intervention der EKvW“ beschlossen. Die Fachstelle ist der Stabsstelle UVSS zugeordnet und personell mit zwei Referent:innenstellen in Vollzeit („Allgemeine Präventionsarbeit“; „Intervention“) und einer Verwaltungskraft in Teilzeit ausgestattet.
Über ihre Arbeit, die Herausforderungen und warum sie guter Hoffnung sind, etwas bewegen zu können, haben wir mit Jelena Kracht und Christian Weber gesprochen.Zum Interview
Diese neue Struktur bewirkt, dass Aufgaben, die bisher in der„Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS)bei der Diakonie RWL für die EKvW wahrgenommen wurden, nunmehr von der Landeskirche selbst verantwortet werden. Im Bereich „Allgemeine Präventionsarbeit“ (Herr Christian Weber) sind dies z. B. Erarbeitung von Handreichungen und Standards, Schulung von Multiplikator:innen sowie die Vernetzung dieser Multiplikator:innen und der Präventionsfachkräfte in den Kirchenkreisen. Bzgl. der Intervention (Frau Jelena Kracht) sind hier insbesondere zu nennen: Meldestelle nach dem KGSsG, Interventionsberatung sowie Beratung von Mitarbeitenden bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten.
Bei der FUVSS verbleibt dieGeschäftsstelle der Unabhängigen Kommission sowie der Beschwerdekommissionzur Entscheidung über Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids. Diese Aufgabe geschieht weiterhin im Verbund der Diakonie RWL mit den drei Landeskirchen in NRW.
Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner ist dieEKD mit ihrer Fachstelle „Sexualisierte Gewalt“sowie der regelmäßig tagendenFachkonferenz „Prävention, Intervention und Hilfe bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“(PIH-K).
Zentrale Anlaufstelle.help
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat zum 1. Juli 2019 eine zentrale, unabhängige und kostenlose Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie eingerichtet. Die„Zentrale Anlaufstelle.help“berät Betroffene allgemein über Unterstützungsangebote der evangelischen Kirche und vermittelt an die zuständigen kirchlichen und diakonischen Ansprechstellen, wie zum Beispiel die FUVSS im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Rechtliches
Das„Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG)und die dazugehörigeAusführungsverordnung (AVO KGSsG)setzen den rechtlichen Rahmen, um im Bereich der EKvW ein wirksames System von Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung vorzuhalten. Neben der Verantwortung für das Vorhalten dieses Systems stellen die Aufgaben der Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt einen Arbeitsschwerpunkt der Beauftragten, zzt. Kirchenrätin Daniela Fricke, dar.
In der Stabsstelle UVSS wird die Beauftragte von zwei Mitarbeiterinnen unterstützt. Für juristische Fragen im gesamten Themenspektrum kooperiert die Beauftragte intensiv mit Landeskirchenrätin Barbara Roth.
Ihre Ansprechpartnerin:
Daniela Fricke

Kirchenrätin, Landeskirchliche Beauftragte und Leitung der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt, Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-308
Kontakt per E-Mail
Ihre Ansprechpartnerin:
Jelena Kracht

Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW, Meldestelle nach dem KGSsG, Referentin für Intervention, Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-381
Kontakt per E-Mail
Ihr Ansprechpartner:
Christian Weber

Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW, Referent für allgemeine Präventionsarbeit, Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-380
Kontakt per E-MailWeitere Materialien, Links und Informationen finden Sie hier:
- Rundschreiben 15/2020 zur Kostenübernahme für anwaltliche Erstberatung bei Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
- Zwischenbericht „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung: Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe“ (Landessynode 2019)
- Einbringung des Zwischenberichts vom 18. November 2019
- Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche (Beschluss der Landessynode 2018 der Evangelischen Kirche von Westfalen)
- Handreichung Jugendarbeit: Ermutigen, begleiten, schützen
- EKD: Prävention – Intervention – Hilfe: Aktiv gegen sexualisierte Gewalt
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des UBSKM
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
- Ergänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich/Fonds Sexueller Missbrauch
- Stiftung Anerkennung und Hilfe