Notfallseelsorge ist »Grundbestandteil des Seelsorgeauftrags der Kirchen«. Sie ist die angemessene Organisationsform, um Menschen beistehen zu können, die plötzlich in eine Notlage gekommen sind, die ihr Leben nachhaltig verändern wird.
In allen Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Westfalen sind an den Rettungsleitstellen der Kreise und kreisfreien Städte Rufbereitschaften der Notfallseelsorge installiert.
365 Tage im Jahr und rund um die Uhr sind Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei alarmierbar.
Indikationen für die Begleitung von Betroffenen durch die Notfallseelsorge sind in erster Linie:
- Tod im häuslichen Bereich
- Überbringen einer Todesnachricht
- Tod und schwere Verletzungen von Kindern
- Unfälle
- Brände
- Suizid
- Gewaltverbrechen
Die Beauftragten für Notfallseelsorge/Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst in den einzelnen Kirchenkreisen treffen sich regelmäßig in der Landeskonferenz, die die Ausrichtung der Arbeit reflektiert und bestimmt.
Für die Aufrechterhaltung und die Begleitung der Notfallseelsorge hat die EKvW fünf Regionalpfarrstellen eingerichtet.
Als Beauftragten für die Notfallseelsorge und die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst hat die Landeskirche Pfarrer Matthias Rausch berufen.
Nähere Informationen
- zur Ausbildung zu Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorgern
- zur Praxis in der Notfallseelsorge
- und zu Aufbau und bestehenden Systemen der Notfallseelsorge
erhalten Sie auf der Website der Notfallseelsorge in der EKvW.