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Asylpolitisches Forum: Wenn Recht zu Unrecht wird

Zwischen Flüchtlingsschutz und Abschiebeangst

Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, seit knapp einem halben Jahr auf Bundesebene in Kraft, soll Ausreisen und Abschiebungen von Flüchtlingen erleichtern. Damit liegt das Gesetz im Trend der Verschärfungen, die seit 2015 eine Flüchtlingspolitik der restriktiven Maßnahmen eingeläutet haben. Das Asylpolitische Forum am Wochenende in Haus Villigst fragte daher: „Wenn Recht zu Unrecht wird: Wie sichern wir den Flüchtlingsschutz?“

Gerade in Zeiten, in denen rechte Gewalt zunimmt und Parteien wie die AfD an Zulauf gewinnen, müsse „Menschenrechten und der Humanität Vorrang eingeräumt werden, um den Flüchtlingsschutz zu garantieren, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken und Hass und rechter Hetze etwas entgegenzusetzen“, so Pfarrer Helge Hohmann, Beauftragter für Zuwanderungsarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Kirsten Eichler vom Flüchtlingsrat NRW beklagte, dass die aktuelle Flüchtlingspolitik vorrangig auf Abschiebung und Abschottung setze. Sie forderte die Landesregierung auf, diesem Trend etwas entgegenzustellen. Beispiel: Die Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern in Landesaufnahmeeinrichtungen ist auf bis zu 24 Monate verlängert worden. So lange dürfen die Flüchtlinge auch nicht arbeiten und ihre Kinder keine Schule besuchen. „Das verzögert die Inklusion – und entlastet die Kommunen keineswegs“, erklärte Eichler. Barbara Eßer vom Psychosozialen Zentrum Düsseldorf sagte: „Traumatisierte, psychisch stark belastete Flüchtlinge scheiterten oft im Asylverfahren, auch weil eine systematische Früherkennung ihrer Belastungen fehlt.“ Zudem würden psychotherapeutische Stellungnahmen bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen nicht mehr beachtet. Deshalb: „Es muss mehr Gewicht auf die Grundvoraussetzungen für ein faires Asylverfahren und eine angemessene psychosoziale Versorgung gelegt werden. Dazu gehören auch fachärztliche Bescheinigungen und - zumindest in beschleunigten Verfahren – die Gewähr einer rechtlichen Vertretung.“

Auch Staatssekretär Andreas Bothe vom NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration kritisierte die Migrationspolitik des Bundes. Besonders den neu geschaffenen Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität („Duldung light“) lehne die Landesregierung ab. Diese Regelung widerspreche einem wesentlichen Ziel der Migrationspolitik in Nordrhein-Westfalen. „Wir wollen es gut integrierten Ausländern ohne Aufenthaltstitel, also insbesondere den bereits gut integrierten Geduldeten, erleichtern, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Hierzu haben wir bereits die rechtlichen Spielräume auf Landesebene genutzt und werden uns auf Bundesebene weiterhin für Regelungen einsetzen, die dieses Ziel fördern. Die so genannte ‚Duldung light‘ gehört sicherlich nicht dazu“, sagte Bothe. Er machte aber auch deutlich, dass NRW Gefährder und Straftäter so konsequent wie kein anderes Bundesland zurückführe.

Das jährliche Asylpolitische Forum dient dem Dialog der verschiedenen Akteure in der Flüchtlingspolitik. Veranstalter waren das Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Flüchtlingsrat NRW e.V., PRO ASYL, Amnesty International, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.

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