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Westfälische Synode macht sich stark für Flüchtlinge

Wer für Notleidende gebürgt hat, soll nicht bestraft werden

Sie haben sich verpflichtet, so lange für den Unterhalt von Flüchtlingen aufzukommen, bis diese das Bleiberecht haben: Hunderte von Privatpersonen, aber auch Kirchengemeinden, engagierten sich für Menschen, die vor Krieg und Elend geflohen waren.

Solche Bürgschaften wurden geleistet im Vertrauen auf eine entsprechende Erklärung des damaligen NRW-Innenministers, dass die Verpflichtungserklärung »mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels« ende. Doch obwohl diese Voraussetzung erfüllt war, kamen saftige Rechnungen von den Sozialämtern: Rund 20.000 Euro pro geleisteter Bürgschaft. Das darf nicht sein, so die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW).

Das »Kirchenparlament« hat am Donnerstag (23.11.) in Bielefeld beschlossen, sich politisch für die betroffenen Bürgen einzusetzen. Die Bundesregierung soll eine Lösung finden, die unverhältnismäßige Zahlungsverpflichtungen aufhebt. Bis es soweit ist, sollen die Forderungen und ebenso die bereits angelaufene Vollstreckung ausgesetzt werden. Allein in Minden und im Kreis Minden-Lübbecke wurden insgesamt 567 Verpflichtungen abgegeben.

Die Landessynode will die ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen in den Kirchenkreisen und Gemeinden durch qualifizierte Hauptamtliche auch in Zukunft sichern. Für 2018 werden für die Flüchtlingshilfe insgesamt eine Million Euro bereitgestellt. Denn der Bedarf an qualifizierter Beratung und Begleitung ist im vergangenen Jahr nicht geringer geworden, sondern deutlich gestiegen.
Außerdem sollen auch in zentralen Unterkünften therapeutische Hilfen für Frauen und Kinder gewährleistet werden, die Gewalt erleiden mussten.

Entschieden widerspricht die Synode der Praxis sogenannter Glaubens- und Gewissensprüfungen getaufter Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Taufe sei allein Angelegenheit der Kirchen, eine staatliche Prüfung sei zu unterlassen. Das Wissen über christliche Inhalte könne nicht als Gradmesser für den Glauben gelten. »Dass hinter dem Wunsch, getauft zu werden, eine tiefe Überzeugung und keine Taktik steht – das zu ermessen ist die Kompetenz unserer Seelsorgerinnen und Seelsorger«, erklärt der theologische Vizepräsident Albert Henz: »Sie treffen ihre Entscheidung sorgfältig. Das Sakrament der Taufe wird nicht instrumentalisiert.« (Synode aktuell 10/2017)

 

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