Unsere aktuellen Nachrichten
auf einen Blick
Westfälische Landessynode befasst sich mit Grenzfällen am Lebensende

Tötung auf Verlangen soll verboten bleiben

WESTFALEN -  Tötung auf Verlangen soll weiterhin verboten bleiben. Dafür hat sich die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen am Donnerstag (20.11.) einstimmig ausgesprochen.


Angesichts der öffentlichen Debatte bekräftigte das «Kirchenparlament» die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wonach jede Form organisierter oder gar geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung strikt abgelehnt und verhindert werden muss.

Dagegen solle die Versorgung mit Palliativmedizin zur Schmerzbekämpfung vorangetrieben werden, ebenso die Hospizarbeit zur Begleitung Todkranker und Sterbender.

Nach dem Willen der Synode müssen die Erfahrungen und Kompetenzen aus diakonischen Einrichtungen wie Hospizen, Kliniken und Altenheimen im Bereich der westfälischen Landeskirche in einen Beratungsprozess einfließen. Dabei geht es um die Frage, wie die menschliche Würde an der Lebensgrenze zu wahren ist. «Wir wissen um die Not in den Grenzfällen und um die Gewissenskonflikte an der Lebensgrenze», erklärt die Synode: «Hier sehen wir unsere Verantwortung, Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden des ärztlichen und pflegerischen Dienstes beizustehen.»

Zurück