Lange Fahrtzeiten im ländlichen Raum sollen abgefedert werden
Terminstundenbegrenzung für Pfarrer*innen greift früher
Seit vielen Jahren hat er sich als gut handhabbares Werkzeug bewährt, um die Arbeitsbelastung von Pfarrerinnen und Pfarrern in der EKvW beschreiben, planen und begrenzen zu können: der Aufgabenplaner, eine Online-Software mit der auf der Systematik des sogenannten „Terminstundenmodells“ Stellenbeschreibungen für den Pfarrdienst – vornehmlich in Kirchengemeinden – erarbeitet werden können.
Das blieb nicht ohne Folgen. Mittlerweile setzen mehrere Kirchen in Deutschland eigene, den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasste Versionen des Aufgabenplaners ein.
Aber auch unser eigener Aufgabenplaner erlebte im Laufe der Zeit einige Anpassungen. So kam zunächst eine eigene Version für die Krankenhausseelsorge hinzu, dann eine – sich noch im Erprobungsstatus befindende – Version für VSBMO-Stellen in interprofessionellen Pastoralteams. Und selbstverständlich haben wir ständig versucht, sogenannte „Bugs“ zu eliminieren oder die Bedienung zugänglicher und verständlicher zu machen.
Bislang hatten wir allerdings noch nichts an den zeitlichen Vorgaben für Terminstundenzahl, Pauschalen etc. geändert. Allerdings muss angesichts sich verändernder Rahmenbedigungen immer wieder kritisch hinterfragt werden, ob bestimmte Festlegungen noch zeitgemäß sind.
In den Blick kam dabei die Regelung, dass ab einem bestimmten Zeitaufwand für dienstliche Fahrten die Terminstundenzahl der Stelle zu reduzieren ist. Angesichts der schwindenden Zahl von Pfarrstellen und der zunehmenden Regionalisierung der Arbeit nehmen Pfarrerinnen und Pfarrer gerade in ländlicheren Regionen nämlich in immer größeren Flächen Aufgaben wahr. Dies führt zu einer gestiegenen und weiter steigenden Belastung auf Grund der daraus resultierenden Fahrtzeiten. Ohne einen entsprechenden und angemessenen Ausgleich im Bereich der Terminstunden führt dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung von Pfarrerinnen und Pfarrer im ländlichen Raum gegenüber denen in den Ballungsräumen.
Dieser Ausgleich wurde bislang bei regelmäßiger Überschreitung von 6 Stunden Fahrzeit pro Woche wirksam. Sind in einer Stelle mehr als 6 Stunden Fahrzeit nötig, ist die Gesamtarbeitszeit zu reduzieren. Da in einer Gemeindepfarrstelle eine Terminstunde etwa zwei Stunden Gesamtarbeitszeit entspricht, muss also für jede weitere Stunde Fahrzeit die Stelle um eine halbe Terminstunde vermindert werden.
Bei kritischer Überprüfung und Evaluation dieser Regelung wurde aber deutlich, dass der Wert von 6 Stunden Fahrtzeit zu hoch angesetzt war: Kaum jemand konnte tatsächlich von der Regelung profitieren. Und der Unterschied in der zeitlichen beruflichen Gesamtbelastung zwischen „städtischen“ und „ländlichen“ Pfarrstellen erschien ohnehin zu hoch, führte also permanent zur Benachteiligung von Pfarrerinnen und Pfarrern „auf dem Land“.
Darum hat die Kirchenleitung nun entschieden, dass die Terminstundenreduzierung bereits ab einer Überschreitung von 4 Stunden wöchentlicher Fahrtzeit greifen soll. Dies Änderung wurde bereits in die Software Aufgabenplaner-ekvw.de eingepflegt.
Das bedeutet konkret, dass für eine Stelle, die im Mittel pro Woche 6 Stunden dienstliche Fahrtzeiten erfordert, nur noch 20 Terminstunden anzusetzen sind, also statt 966 künftig noch 920 Terminstunden pro Jahr.
Gewiss bleibt die Belastung auf Grund der vielen Wege und einzuplanenden Zeiten dadurch immer noch bestehen und letztlich wird auch darüber nachzudenken sein, in welcher Weise davon betroffene Pfarrerinnen und Pfarrer darin unterstützt werden können, umweltfreundlichere E-Mobilität zu nutzen. Aber dennoch ist diese Regelung als weiterer wichtiger Schritt dahingehend zu sehen, die berufliche Belastung im Pfarrberuf angemessen und gezielt zu begrenzen.
