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Landeskirchliche Beauftragte legt Zwischenbericht vor / Fachstelle wird gestärkt

Sexualisierter Gewalt entschieden entgegentreten

MedienInfo: Synode aktuell Nr. 6
 

Deutlich positioniert sich die westfälische Landeskirche zu Aufarbeitung und Prävention von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und dem offensiven Umgang mit dem Thema: Bereits Anfang diesen Jahres wurde Kirchenrätin Daniela Fricke (52) zur hauptamtlichen Beauftragte der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung berufen. Am Dienstag (19.11.) legte sie der Synode gemeinsam mit der zuständigen Juristin, Landeskirchenrätin Barbara Roth, ihren ersten Zwischenbericht vor.

Obwohl Arbeitsbereich und Gesamtstrategie „Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe“ noch im Aufbau sind, hat sich seit Sommer 2018 schon viel getan, zum Beispiel:

  • Vorbereitung eines EKvW-Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt;
  • Intensivierung der Beratung von Leitungsverantwortlichen in Krisen- und Verdachtsfällen;
  • Entwicklung und Durchführung von Multiplikatorenschulungen;
  • Einführung und Etablierung neuer finanzieller Hilfen für Betroffene (z.B. Übernahme Rechtsberatungskosten) neben Fortsetzung und Kommunikation bereits seit langem bestehender Unterstützungsangebot;  
  • bundesweite Vernetzung auf EKD-Ebene.

Fortgesetzt wird außerdem die bewährte und intensive Zusammenarbeit mit der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS), die bei der Diakonie RWL in Düsseldorf verortet ist und zeitnah personell verstärkt werden soll.

Konkrete Fallzahlen nannte Kirchenrätin Daniela Fricke vor der Landessynode nicht. Aus gutem Grund: „Noch haben wir keine Meldepflicht, und dementsprechend auch keine Kriterien, nach denen wir Fälle als Fälle definieren und zählen könnten. Das reine Zählen von Verfahren, in denen Strafanzeige erstattet und/oder Disziplinarverfahren geführt wurden, trägt nichts aus und gibt ein falsches Bild. Und Kontakte zu Betroffenen, die noch oder dauerhaft unter der seelsorglichen Schweigepflicht stehen, bleiben ohnehin fern jeder Statistik, bis die Betroffenen selbst es anders entscheiden, oder eben auch nicht.“ Insgesamt zog Fricke ein positives Fazit ihrer bisherigen Amtszeit: „Es wird zunehmend sichtbar, spürbar und abrufbar, dass und auf welche Weise die Evangelische Kirche von Westfalen ein Interesse an einem angemessenen, klaren und verbindlichen Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt hat.“

 

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